15-09-2014, 06:18
Hallo zusammen
wenn ich KM als auchauch Kind schon Monate VOR Volljährigkeit auf Änderungen im Unterhaltsrecht hingewiesen habe ( u.a. per Einschreiben Schulbescheinigung und Einkommensnachweise gefordert) und darauf keine Reaktion erfolgt - kann man da einfach mal eben verklagt werden ?
oder muss man dann erst ein paar Mal "angemahnt" worden sein ?
PS. Titel gibt es nicht....
wenn ich KM als auchauch Kind schon Monate VOR Volljährigkeit auf Änderungen im Unterhaltsrecht hingewiesen habe ( u.a. per Einschreiben Schulbescheinigung und Einkommensnachweise gefordert) und darauf keine Reaktion erfolgt - kann man da einfach mal eben verklagt werden ?
oder muss man dann erst ein paar Mal "angemahnt" worden sein ?
PS. Titel gibt es nicht....