10-09-2014, 09:21
Damit war ja irgendwie zu rechnen. Wenn die Vollstreckungsversuche verpuffen und noch das Ausland im Spiel ist, fährt der Vollstreckungsbeamte nach einer Checkliste. Nach ein paar Jahren wird die Steuer Niedergeschlagen (nicht erlassen), nachdem zuvor alle geeigneten Massnahmen ergriffen sind. Dazu gehört auch der Reisepassentzug. Ausserdem achten die darauf, dass die Verjährung nicht eintritt. Zahlungsverjährung iin der Regel nach 5 Jahren - es sei denn, es gibt Unterbrüche (Mahnungen, Aufenthaltsermittlung etc).
Am Besten ist es in diesem Fall, nicht direkt nach D einzureisen, sondern über einen anderen Schengenstaat. Passenzüge stehen in der Regel nicht im SIS.
Ausserdem hab ich mir zu Regel gemacht, bei der Einreise nur den Perso vorzulegen - das Reicht als Dokument. Schon allein, dass die Pappe vom Reispass nach 5 Jahren fast dahin ist. Ausreise das gleiche, keiner muss den Reisepass bei der Grenzkontrolle vorlegen.
Am Besten ist es in diesem Fall, nicht direkt nach D einzureisen, sondern über einen anderen Schengenstaat. Passenzüge stehen in der Regel nicht im SIS.
Ausserdem hab ich mir zu Regel gemacht, bei der Einreise nur den Perso vorzulegen - das Reicht als Dokument. Schon allein, dass die Pappe vom Reispass nach 5 Jahren fast dahin ist. Ausreise das gleiche, keiner muss den Reisepass bei der Grenzkontrolle vorlegen.