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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#2
Die Beistandschaft erlischt sowieso mit der Volljährigkeit. Ab Volljährigkeit musst du ihn auffordern den Titel herauszugeben. Vorher würde ich prüfen, ob das überhaupt Sinn macht. Wenn er als priviligierter Volljähriger bei der Mutter wohnt und sie kein Einkommen hat, muss sich an der Höhe des Unterhalts nicht notwendigerweise etwas ändern.
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RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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