21-07-2014, 14:56
(21-07-2014, 14:43)p schrieb: Richtig. Das Vermögen nur, wenn kein Mindestunterhalt bezahlt wird.Achso? Ich zahle momentan KEINEN Unterhalt, da Kind nicht bei Muddi lebt...
Entscheidend für mich ist eher die Frage, ob das Sozialamt überhaupt einen Auskunftsanspruch mir gegenüber hat.
Ich sehe die Sache so, dass der andere Vater zu Unrecht Sozialgeld beantragt hat, da er nicht die finanzielle Fürsorge für das Kind hat. Daher müsste doch auch der Übergang der Auskunftspflicht ans Amt rechtswidrig sein, oder?