16-07-2014, 12:28
Auch wenn der Mutter nicht alle Abzüge zugestanden werden, liegen die Unterschiede im Bereich von Faktor 2. Das ist meistens die Grenze, ab der erste Unterhaltsanteile auch Richtung betreuendem Elternteil wandern.
An den vorgeschlagenen Strategien in Beitrag 7 ändert das aber nichts. Zunächst die Legitimation verneinen, dass überhaupt ein Elternteil Unterhalt verlangen darf und dann die beiden nächsten Punkte ins Feld führen. Noch zu den weiteren Fragen:
Natürlich. Siehe meinen Beitrag 7, da steht eins drin, mit Aktenzeichen. Nicht gelesen?
Ja. Siehe oben. Der Versuch kostet nichts.
Ich weiss von keinem Anwalt, der sich auf so ein spezielles Thema konzentriert. Ich weiss aber von einigen Anwälten (Sorglos hat im Thread bereits eine genannt), die mit Hingabe schwachsinnige Rechnungen der Art vertreten, wie die mit der nun auch konfrontiert wirst.
An den vorgeschlagenen Strategien in Beitrag 7 ändert das aber nichts. Zunächst die Legitimation verneinen, dass überhaupt ein Elternteil Unterhalt verlangen darf und dann die beiden nächsten Punkte ins Feld führen. Noch zu den weiteren Fragen:
Zitat:Sind in der Berechnung Sachverhalte, bei denen das OLG anders entscheiden würde?
Natürlich. Siehe meinen Beitrag 7, da steht eins drin, mit Aktenzeichen. Nicht gelesen?
Zitat:Sollte man die Quotelung generell in Frage stellen?
Ja. Siehe oben. Der Versuch kostet nichts.
Zitat:Wer ist in Deutschland der Unterhaltsexperte für das paritätische Wechslmodell?
Ich weiss von keinem Anwalt, der sich auf so ein spezielles Thema konzentriert. Ich weiss aber von einigen Anwälten (Sorglos hat im Thread bereits eine genannt), die mit Hingabe schwachsinnige Rechnungen der Art vertreten, wie die mit der nun auch konfrontiert wirst.