15-07-2014, 08:02
Du hättest das alles bereits bei der ersten Anfrage des Anwalts antworten müssen.
Und wie lautete der Beschluss des Richters?
Du hast die Anfragen nie richtig gelesen, sondern eigene Phantasien entwickelt, die gar nichts mit dem Vorgang zu tun haben. Falls noch etwas zu den Altschulden kommt, so kann sich das Kind damit Zeit lassen. Die Hemmung der Verjährung wurde erst vor wenigen Jahren von 18 auf 21 Jahre erhöht, so dass die Verjährung erst mit 24 eintritt. Immer druff...
Und wie lautete der Beschluss des Richters?
Du hast die Anfragen nie richtig gelesen, sondern eigene Phantasien entwickelt, die gar nichts mit dem Vorgang zu tun haben. Falls noch etwas zu den Altschulden kommt, so kann sich das Kind damit Zeit lassen. Die Hemmung der Verjährung wurde erst vor wenigen Jahren von 18 auf 21 Jahre erhöht, so dass die Verjährung erst mit 24 eintritt. Immer druff...