11-07-2014, 06:49
Mail vom Anwalt:
Sehr geehrter Herr BTE,
sobald Sie in diesem Verfahren den laufenden Unterhalt bezahlen ab Vergleichsschluss in Höhe von 74,00 EUR und 75,00 EUR für 1 Jahr, das wäre die Auflage des Gerichtes, wird das Verfahren insgesamt eingestellt. Dies schließt sämtliche bisher ergangenen Anzeigen ein. Die Anzeigen sind somit für diesen Zeitraum weg. Auch für das kommende Jahr. Erst für den Fall, dass danach kein Unterhalt bezahlt werden sollte, könnte die Kindsmutter wiederum Anzeige erstatten. Der Vorteil wäre, dass für einen Fall, dass gar keine Verurteilung vorliegt, Sie insofern nicht vorbestraft wären. Die aktuelle Geschichte würde die gesamte Vergangenheit mit einbeziehen.
Die Pfändung und die falsch berechneten Beträge würde ich sodann noch korrigieren. Irgendwelche weiteren Rückstände sind schließlich auch nicht tituliert worden.
Die Richterin hätte gerne, dass Sie einen höheren Betrag bezahlen, nämlich zusätzlich die Rate auf den Rückstand. Ich würde jedoch mit der Staatsanwaltschaft reden, dass lediglich die 74,00 EUR und 75,00 EUR zu bezahlen wären.
Mit freundlichen Grüßen
RA
Sehr geehrter Herr BTE,
sobald Sie in diesem Verfahren den laufenden Unterhalt bezahlen ab Vergleichsschluss in Höhe von 74,00 EUR und 75,00 EUR für 1 Jahr, das wäre die Auflage des Gerichtes, wird das Verfahren insgesamt eingestellt. Dies schließt sämtliche bisher ergangenen Anzeigen ein. Die Anzeigen sind somit für diesen Zeitraum weg. Auch für das kommende Jahr. Erst für den Fall, dass danach kein Unterhalt bezahlt werden sollte, könnte die Kindsmutter wiederum Anzeige erstatten. Der Vorteil wäre, dass für einen Fall, dass gar keine Verurteilung vorliegt, Sie insofern nicht vorbestraft wären. Die aktuelle Geschichte würde die gesamte Vergangenheit mit einbeziehen.
Die Pfändung und die falsch berechneten Beträge würde ich sodann noch korrigieren. Irgendwelche weiteren Rückstände sind schließlich auch nicht tituliert worden.
Die Richterin hätte gerne, dass Sie einen höheren Betrag bezahlen, nämlich zusätzlich die Rate auf den Rückstand. Ich würde jedoch mit der Staatsanwaltschaft reden, dass lediglich die 74,00 EUR und 75,00 EUR zu bezahlen wären.
Mit freundlichen Grüßen
RA