Moin egon.
Du schildest Eure Elternbeziehung noch recht spannungsreich.
Aller Erfahrung nach ist es in dieser Phase besser, den persönlichen elterlichen Kontakt auf das Notwendigste zu beschränken bis sich der Pulverdampf etwas gelegt hat. Die Mutter scheint derzeit emotional 'sehr flexibel' zu sein. Geh ihr besser komplett aus dem Weg, zunächst.
Als Aufstocker nach SGB II hast Du die Möglichkeit, titulierten KUnterhalt von Deinem Einkommen abzusetzen und diesen dem Kind bzw der Mutter zu zahlen, ohne daß Dich das weiter belastet.
Wenn Du KUnterhalt zahlst, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß! Mit der Beistandschaft bzw der Vorschußkasse hast Du dann wenig zu tun, auch Mutter und Kind können entspannen.
S.
Du schildest Eure Elternbeziehung noch recht spannungsreich.
Aller Erfahrung nach ist es in dieser Phase besser, den persönlichen elterlichen Kontakt auf das Notwendigste zu beschränken bis sich der Pulverdampf etwas gelegt hat. Die Mutter scheint derzeit emotional 'sehr flexibel' zu sein. Geh ihr besser komplett aus dem Weg, zunächst.
Als Aufstocker nach SGB II hast Du die Möglichkeit, titulierten KUnterhalt von Deinem Einkommen abzusetzen und diesen dem Kind bzw der Mutter zu zahlen, ohne daß Dich das weiter belastet.
Wenn Du KUnterhalt zahlst, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß! Mit der Beistandschaft bzw der Vorschußkasse hast Du dann wenig zu tun, auch Mutter und Kind können entspannen.
S.