26-06-2014, 13:38
Dafür bedarf es eines Beschlusses des Gerichts. Wenn dem Antrag des JA niemand widerspricht, ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, dass ein Gutachter bestellt wird. Ich hatte in Umgangsverfahren nie ein Gutachten, nehme aber zur Kenntnis, dass das neuerdings häufiger vorkommt. Mir will aber gerade nicht einfallen, was z. B.eine Interaktionsbeobachtung bei einem 16monatigen Kind bringen soll.
Da Du ja einen Anwalt hast: Da könnte er doch schon ´mal anfragen, was konkret das JA bezweckt. Denn Gutachten können dauern und in dieser Zeit passiert so gut wie nichts. Eigentlich unvorstellbar, bei der hohen Bedeutung, die der Faktor Zeit gerade bei Umgangsangelegenheiten Zeit.
Da Du ja einen Anwalt hast: Da könnte er doch schon ´mal anfragen, was konkret das JA bezweckt. Denn Gutachten können dauern und in dieser Zeit passiert so gut wie nichts. Eigentlich unvorstellbar, bei der hohen Bedeutung, die der Faktor Zeit gerade bei Umgangsangelegenheiten Zeit.
Wer nicht taktet, wird getaktet...