15-06-2014, 19:48
(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Ich mache gerade einen höheren Abschluss mit dem Ziel mehr zu verdienen und, wenn ich Exen-Unterhalt bekämpft habe, mir trotzdem nochmal ein Leben mit eigener Familie aufzubauen.Herrlich!
(15-06-2014, 18:10)Antragsgegner schrieb: Es ging ja jetz nur rechtlich darum, ob mich meine Freundin rechtlich "ausnehmen kann", damit meine Exe weniger bekommt.
So lange du mit ihr zusammen bist und zusammenwohnst kann sie keine "Unterhaltsansprüche" geltend machen. Die Verteilungsmasse ändert sich lediglich, wie p sagt, theoretisch.