21-04-2014, 19:32
(21-04-2014, 19:06)FreiHerr schrieb: Muss die Exe die Kohle zurückbezahlen, wenn der nachweist, dass bestimmte Zahlungen verschwiegen wurden?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, wenn Mann die Zahlungen beweisen kann und gleichzeitig schlecht greifbar ist, da im Ausland?
Das Geld wird nicht nur vom Jugendamt zurückgefordert, die Unterhaltsvorschusskasse wird sogar einen Bussgeldbescheid gegen sie erwirken. Sie ist verpflichtet, die Unterhaltszahlungen vor dir in korrekter Höhe anzugeben.
Um der Vorschusskasse Zahlungen nachzuweisen, reiche die Nachweise darüber dort ein. Das könntest du auch über Dritte machen, wenn du selbst nicht gefunden werden willst.