11-04-2014, 20:01
Meine Güte. Begreife doch endich. Bist doch sonst nicht auf den Kopf gefallen.
Es geht NICHT um eine Kur und Gesundheitsfürsorge des Kindes!
Eine Kur des Kindes, als medizinische Maßnahme FÜR DAS KIND unterfällt natürlich dem Sorgerecht. Ohne Frage.
Aber selbst dann wäre zu überlegen, ob hier nicht eine soregerchtliche Zustimmung zu geben ist. Aus Gründen des Kindeswohls!!!
Dieses beinhaltet ua die Bindungsförderung.
Du unterstellt hier sturköpfig Sachverhalte, um die es MIR zumindest nicht geht.
S.
Es geht NICHT um eine Kur und Gesundheitsfürsorge des Kindes!
Eine Kur des Kindes, als medizinische Maßnahme FÜR DAS KIND unterfällt natürlich dem Sorgerecht. Ohne Frage.
Aber selbst dann wäre zu überlegen, ob hier nicht eine soregerchtliche Zustimmung zu geben ist. Aus Gründen des Kindeswohls!!!
Dieses beinhaltet ua die Bindungsförderung.
Du unterstellt hier sturköpfig Sachverhalte, um die es MIR zumindest nicht geht.
S.