01-04-2014, 19:21
Die Begründung für das Schreiben des Anwalts ist, dass er Geld verdienen möchte und als Anwalt keinen Erfolg für sein Geld schuldet.
Die Begründung für den Auftrag der Mutter ist Wunschdenken und Unkenntnis der Rechtslage.
Letzterer war ihr Analwalt wohl auch nicht gewillt abzuhelfen.
Die Begründung für den Auftrag der Mutter ist Wunschdenken und Unkenntnis der Rechtslage.
Letzterer war ihr Analwalt wohl auch nicht gewillt abzuhelfen.