21-03-2014, 16:18
(21-03-2014, 14:51)bluegene schrieb: Das Gutachten soll nun unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann.Wie lautet genau die Fragestellung?
(21-03-2014, 14:51)bluegene schrieb: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8493Wie @p bereits schrieb ist das Thema anscheinend "fehlende Bindungstolreanz". Aber Vorsicht! Diesem entgegenzutreten kann sehr schnell zu einem Eigentor werden.
Sehr wichtig ist auch, wer oder welche Institution für das Gutachten beauftragt wurde.
Auch mal hier lesen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...57100.html