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Diskussion zu: Sie machte schluss und forderte - da bin ich weg
#37
Hallo!

ich habe waehrend meines Studiums BafoG erhalten. Nun kam ein Brief, ich solle das Darlehen zurueckzahlen (mittlerer 4-stelliger Betrag).
Der Brief wurde an meine alte Adresse versendet, bei der ich zuletzt in Schland gemeldet war (Brief ist nicht Ordnungsgemaess zugestellt / Meine Adresse ist unbekannt). Ich muss aber Adressaenderungen dem BafoG-Amt mitteilen.
Grosse Frage ist nun, spar ich mir einfach das Geld und kann ich mit den Konsequenzen leben?
Die Konsequenzen waeren:
Da BafoeG-Schulden wohl wie Steuerschulden behandelt werden, wohl ziemlich verheerender als UH-Schulden?! Kann also mehr kommen als Zwangsvollstreckung/EV? (In Schland gibts bei mir nichts zu holen, nur steht irgendwann ein Erbe an. Das Bafoeg koennte man evtl. mit Privatinsolvenz irgendwann entschaerfen
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtrueckzahlung?
Was wuerdet ihr tun? (Geld waere da, nur nicht im Ueberfluss...)

Bye
ExDeutscher
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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Bafoeg-Darlehen zurueckzahlen oder nicht? - von ExDeutscher - 16-02-2014, 23:17

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