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Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend?
#10
(11-02-2014, 14:52)jessie17 schrieb: Wir haben gelernt, daß man sich auf die RA's nicht verlassen kann und selbst mitdenken muß. Traurig aber wahr...

Hallo Jessie,

zunächst mal meinen Glückwunsch für den guten Ausgang.

Eure Erfahrung bezüglich den Anwälten deckt sich mit meiner. Erst seit ich meine Anwältin vor mir her treibe und sie daran hindere, mit der Gegenseite einen Schmusekurs zu fahren, habe ich halbwegs Erfolge.

Wenn man diese schwarze Brut machen lässt, einigen die sich auf unsere Kosten.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von iglu - 27-08-2013, 19:59
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von iglu - 27-08-2013, 21:58
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von Nappo - 28-08-2013, 15:13
Ein kleines Dankeschön - von jessie17 - 11-02-2014, 14:52
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von Austriake - 11-02-2014, 17:20

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