28-12-2013, 17:53
(28-12-2013, 17:35)p schrieb: Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Über die Dienstaufsicht oder über eine Verzögerungsrüge. Chancen gering...
Derselbe Richter (ver-)schleppt ja auch mein Scheidungsverfahren seit Mai 2010.....der will einfach nichts entscheiden.
Könnte ich mir da selber ans Bein pinkeln, mit einer Verzögerungsrüge? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde scheint mir wenig sinnvoll, da dieser Richter an seinem Gericht ohnehin schon den bescheidensten Job hat (der muss Familienrecht machen, weil er zu anderen Themen nicht zu gebrauchen ist...). Den trifft eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht mehr, der ist schon das Letzte.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1