also ich glaube, die von der Arge hat keinen Plan.
im Mai (2008) wurde mir von der ARGE mitgeteilt, das der Unterhaltsanspruch der Arge auf das Kind (vertreten durch KM) uebertragen wurde zur gereichtlichen Geltendmachung.
Jetzt (Maerz 2009)schreibt mir die Arge die Arge ist berechtigt Unterhaltsansprueche fuer das Kind geltend zu machen.
Meine Frage: das kann doch nicht sein, weil die Arge den Anspruch auf die KM uebertragen hat, oder?
viele Gruesse
S.
P.S. laut schreiben geht es wirklich nur um KU!
nachtrag: Die Arge schreibt: Ihre Tochter (1 Jahr alt) erhaelt durch die Arge Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII -Grundsicherung fuer Arbeitssuchende-
(§33 Abs.3 SGB II)
Meine Frage: wie kann ein Baby arbeitssuchend sein??????
Haben die ein Macke bei der Arge?
im Mai (2008) wurde mir von der ARGE mitgeteilt, das der Unterhaltsanspruch der Arge auf das Kind (vertreten durch KM) uebertragen wurde zur gereichtlichen Geltendmachung.
Jetzt (Maerz 2009)schreibt mir die Arge die Arge ist berechtigt Unterhaltsansprueche fuer das Kind geltend zu machen.
Meine Frage: das kann doch nicht sein, weil die Arge den Anspruch auf die KM uebertragen hat, oder?
viele Gruesse
S.
P.S. laut schreiben geht es wirklich nur um KU!
nachtrag: Die Arge schreibt: Ihre Tochter (1 Jahr alt) erhaelt durch die Arge Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII -Grundsicherung fuer Arbeitssuchende-
(§33 Abs.3 SGB II)
Meine Frage: wie kann ein Baby arbeitssuchend sein??????
Haben die ein Macke bei der Arge?
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