02-11-2013, 12:10
(01-11-2013, 18:50)Bluter schrieb: Wäre dieser Staatsanwalt kein ganz schlechter, mit einem Hauch von Gewissen: Er hätte - um einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu genügen - in einem eigenständigen Verfahren der mutmaßlichen Verleumderin "nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" zu einen Freispruch verhelfen können, oder?
Da erwartest du aber zu viel von unserer Justiz. Allein schon nicht im Sinne der KM zu handeln und (eigentlich das normalste der Welt ) zuzugeben "Nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" kostete die Staatsanwaltschaft viel Überwindung.