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Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#10
Da wäre dann ja die Frage zu klären, ob sie unverzüglich widersprochen hat.Big Grin

Naja, ehrlich gesagt hatte ich die ZPO diesbezüglich rigoroser im Kopf und die Recherche hat mich jetzt ein wenig Lügen gestraft.

Zitat:und hatte mich Angezeigt wegen §176.

Das hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Du kannst sie ja im Gegenzug wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
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RE: Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt - von iglu - 06-10-2013, 16:40

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