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Schon wieder Auskunftspflicht?
#1
Im April 2012 haben wir dem JA vollumfänglich Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse meines Mannes gegeben. Die Nachfragerei zog sich eine ganze Weile, bis ca. September 2012. Da haben wir als letzten Stand mitgeteilt, dass mein Mann seinen Job verloren hat.
Nun hat die Beiständin wegen Namensänderung der Kids gewechselt. Die wollte dann auch gleich mal diesen Monat wissen, ob mein Mann noch arbeitslos sei. Kulanterweise haben wir mitgeteilt, dass er seit einiger Zeit Krankengeld erhält (mit Nachweis).

Nun sieht es aktuell so aus, dass mein Mann ab November wieder einen festen Job haben wird.

Das wirft einige Fragen auf:
1. Ist er verpflichtet, dies von selbst dem JA mitzuteilen, oder kann er abwarten, bis das JA wieder nachfragt?
2. Kann das JA rückwirkend eine Erhöhung des KU fordern, wenn wir die veränderten Verhältnisse nicht sofort von selbst mitteilen?
3. Ab wann würde eigentlich die Zwei-Jahres-Frist laufen - ab dem Zeitpunkt der letzten kompletten Auskunft (also Anfang 2012) oder dem Zeitpunkt der letzten Nachfrage (also September 2013)?
4. Auf welcher Basis könnte hier dann eine Neuberechnung stattfinden? Einzig auf Grund der einen Gehaltsabrechnung, die dann kommt? Oder müssen hier die letzten zwölf Monate herangezogen werden?
5. Dem JA bekannt ist, dass mein Mann bisher häufig Jobs mit einer Provisionsregelung hatte. Das wird wohl auch wieder so sein. Nun wurden wir in der Vergangenheit schonmal danach befragt, wie diese Provision sich denn vertraglich regle, denn die Provision wäre unabhängig von der tatsächlich erreichten Höhe zu 100 % dem KU zuzuschlagen, d.h. miteinzuberechnen. Kann das tatsächlich sein?
6. Mal angenommen wir teilen die Änderung jetzt gleich mit und das JA rechnet auf Basis der einzigen Verdienstabrechnung ohne Einbeziehung möglicher Provisionen einen neuen KU aus, den wir dann auch bezahlen. Zwei Jahre später möchten sie wieder Verdienstabrechnungen und sehen dabei, dass 80 % oder so der Provision ausbezahlt werden konnten - besteht hier ein "Nachforderungsrecht"?

Last but not least: Mein Mann hat sechs Monate Probezeit. Insofern werden wir allenfalls einen befristeten Titel erstellen lassen, bzw. der Beiständin anbieten, zunächst den höheren Betrag zu zahlen, den Titel aber erst nach Ablauf der Probezeit ändern zu lassen. Wie seht ihr die Chancen, damit durchzukommen?
Wir möchten einfach nicht einen höheren Titel absegnen, den wir dann vielleicht anfechten müssen, weil mein Mann die Probezeit nicht "übersteht".
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Nachrichten in diesem Thema
Schon wieder Auskunftspflicht? - von Jessy - 21-09-2013, 19:02
RE: Schon wieder Auskunftspflicht? - von A-Bär - 25-09-2013, 13:15

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