20-09-2013, 10:54
Du bist nicht der einzige Vater dem Prügel in den Weg gelegt werden. Doch die Anwälte ziehen dich ganz schnell vor Gericht. Gib denen die Auskunft, aber gleichzeitig würde ich eine Informationspflicht über das Kind fordern. Kommt das nicht, dann kannst du damit vor Gericht ziehen.
Wer hat denn den Umgang eingestellt? Du selbst, weil es Probleme gab, oder die Mutter?
Wenn du den Unterhalt auf eine angemessene Höhe titulieren lässt, so sind die Streitwerte zumindest mininmiert, denn nur wenn der Richter noch mehr fordert, wäre dann Anlass des Streitwertes.
Kein Aufrechnen! Wenn ich den Umgang nicht bekomme, bekommst du deine Auskunft nicht. Damit wirst du immer am kürzeren Heben sitzen.
Wer hat denn den Umgang eingestellt? Du selbst, weil es Probleme gab, oder die Mutter?
Wenn du den Unterhalt auf eine angemessene Höhe titulieren lässt, so sind die Streitwerte zumindest mininmiert, denn nur wenn der Richter noch mehr fordert, wäre dann Anlass des Streitwertes.
Kein Aufrechnen! Wenn ich den Umgang nicht bekomme, bekommst du deine Auskunft nicht. Damit wirst du immer am kürzeren Heben sitzen.