22-08-2013, 13:10
(22-08-2013, 13:05)sdjn schrieb: Danke Sorglos,
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2
Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.
Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?
Grüße
Die unterhaltsvorschusskasse kann nur das pruefen was du ihnen zur verfuegung stellst. Wollen sie mehr detaillierte Sachen erfahren von denen du nicht bereit bist ihnen Auskunft zu erteilen dann bleibt Ihnen nur der gang zur Staatsanwaltschaft. Nur die Staatsanwaltschaft haette die Moeglichkeiten genauer zu pruefen was auf deinen Konten "in Deutschland so passiert. Allerdings nur auf Deutschland bezogen. Eine deutsche Staatsanwaltschaft hat keinerlei Befugnisse in Malta. Da muesste sie schon mit den Malta Behoerden zusammenarbeiten wenn ueberhaupt ne Anschrift etc. bekannt ist.