Der Richter muss nun über den Antrag der eA in Bezug auf Schulbesuch unserer Kinder entscheiden. Es war zu klären: 1. Wo wird unser zweites Kind eingeschult? Derzeit praktizieren wir ein paritätisches Wechselmodell (Antrag der KM auf Aufhebung des WM läuft). Sie ist weggezogen. Sie fährt derzeit. Ich zahle den größten Teil des Unterhalts, da sie weniger arbeiten geht. Die Kinder hatten ihren Lebensmittelpunkt in den letzten Jahren in meinem Wohnort (Schule, Kita).
Könnte ich gegen den Beschluss in Berufung gehen?
Wenn ja, muß dieser Beschluss trotzdem erst einmal umgesetzt werden?
Vielen, vielen Dank.
Könnte ich gegen den Beschluss in Berufung gehen?
Wenn ja, muß dieser Beschluss trotzdem erst einmal umgesetzt werden?
Vielen, vielen Dank.