17-07-2013, 21:27
Also wir persönlich hatten mit der Strafanzeige der Ex (wg. sexueller Nötigung, häuslicher Gewalt, etc.) auch ohne Anwalt wenig Probleme.
Mein LG ist zur Vorladung der Polizei erschienen. Er hat sich die Anzeige nebst allen Unterlagen und Beweisen durchgelesen; Gesagt hat er einen einzigen Satz: "Ich widerspreche sämtlichen Vorwürfen vehement und erstatte zugleich Strafanzeige gegen die Ex wegen Verleumdung."
Mehr zu sagen würde ich keinem empfehlen (evtl. kann man dem möglichen Täter-Opfer-Ausgleich zustimmen, bei dem beide Parteien ihre Strafanzeigen zurückziehen), ich denke aber auch, dass man nicht sofort in jedem Fall mit Anwalt usw. auf die Pauke hauen muss. Einen Pflichtverteidiger bekommt man früh genug, wenn die Sache tatsächlich akut wird. Was zumindest in unserem Fall bisher nicht der Fall war.
Ich denke auch, dass eine Strafanzeige der Ex des TO hier mehrere Monate nach der Beziehung, mitten im kindbezogenen Nach-Trennungs-Kampf kaum mehr Glaubwürdigkeit erreichen wird.
Mein LG ist zur Vorladung der Polizei erschienen. Er hat sich die Anzeige nebst allen Unterlagen und Beweisen durchgelesen; Gesagt hat er einen einzigen Satz: "Ich widerspreche sämtlichen Vorwürfen vehement und erstatte zugleich Strafanzeige gegen die Ex wegen Verleumdung."
Mehr zu sagen würde ich keinem empfehlen (evtl. kann man dem möglichen Täter-Opfer-Ausgleich zustimmen, bei dem beide Parteien ihre Strafanzeigen zurückziehen), ich denke aber auch, dass man nicht sofort in jedem Fall mit Anwalt usw. auf die Pauke hauen muss. Einen Pflichtverteidiger bekommt man früh genug, wenn die Sache tatsächlich akut wird. Was zumindest in unserem Fall bisher nicht der Fall war.
Ich denke auch, dass eine Strafanzeige der Ex des TO hier mehrere Monate nach der Beziehung, mitten im kindbezogenen Nach-Trennungs-Kampf kaum mehr Glaubwürdigkeit erreichen wird.