17-07-2013, 16:17
In meinem Ermittlungsverfahren wurde mir vom Gericht ein Anwalt beigeordnet. Das nennt man einen Pflichtverteidiger. Es gab keine Prüfung, ob ich mir selbst einen leisten konnte. Es gab keine Beschuldigtenvernehmung, weder von de Polizei noch von der StA. Der Anwalt war gut. Bezahlt hat ihn der Steuerzahler. Frauenbevorzugung im Strafrecht ist eben teuer.
Die Angelegenheit hat sich dann innerhalb von 2 Monaten erledigt.
@Ibykus: Ich habe meine Ex wegen Verleumdung angezeigt. Selbstverständlich wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt. Auf die Einstellung wegen Kindesentführung warte ich bis heute. Die Anzeige bei der Polizei wurde wohl nie an die StA weitergeleitet, so mein Verdacht. Das nennt man Mutterschutz.
Die Angelegenheit hat sich dann innerhalb von 2 Monaten erledigt.
@Ibykus: Ich habe meine Ex wegen Verleumdung angezeigt. Selbstverständlich wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt. Auf die Einstellung wegen Kindesentführung warte ich bis heute. Die Anzeige bei der Polizei wurde wohl nie an die StA weitergeleitet, so mein Verdacht. Das nennt man Mutterschutz.