13-07-2013, 12:27
(13-07-2013, 11:44)iglu schrieb: In deinem Fall sehe ich auch das Erfordernis eines Forderungsübergangs.
Wie sollte der aussehen? Der Betreuungselternteil leistet bereits
Naturalunterhalt. Von dem gibt es keinen Anspruchsübergang. Einen Anspruch an den Umgangselternteil kann
es auch nicht geben, weil es um Einkommen der Kinder geht.
Das deutet auf jeden Fall darauf hin, das die einzige Geldquelle
der gezahlte Unterhalt und damit eben das Einkommen der Kinder ist. Damit sind wir wieder an
der Stelle, das es sich nicht um bereite Mittel handelt.