Ja, kann er. So lange er erziehungsberechtigt ist.
Er geht ins Sekretariat des Gymansiums und meldet sie ab - das geht sogar mitten im Schuljahr. Hat meine Exe hinter meinem Rücken mit dem Jüngsten gemacht; am Gymnasium abgemeldet und in der Realschule angemeldet. Dem Personal dort sagte sie einfach, Kontakt zum Vater sei nicht erwünscht......und alles ging glatt.
Er muss aber beachten, dass in Deutschland allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr herrscht. Die Tochter MUSS also nach dem Gymnasium was anderes machen. Berufsausbildung zum Beispiel, dann zählt die Berufsschule als Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Oder eine andere Schule, auf die das Früchtchen so lange geht, bis es volljährig ist.
Dann hat das Kind allerdings keine Ausbildung und kann weiter den Eltern auf der Tasche liegen, bis es 27 ist.
Das sollte dabei bedacht werden....
Austriake
Er geht ins Sekretariat des Gymansiums und meldet sie ab - das geht sogar mitten im Schuljahr. Hat meine Exe hinter meinem Rücken mit dem Jüngsten gemacht; am Gymnasium abgemeldet und in der Realschule angemeldet. Dem Personal dort sagte sie einfach, Kontakt zum Vater sei nicht erwünscht......und alles ging glatt.
Er muss aber beachten, dass in Deutschland allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr herrscht. Die Tochter MUSS also nach dem Gymnasium was anderes machen. Berufsausbildung zum Beispiel, dann zählt die Berufsschule als Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Oder eine andere Schule, auf die das Früchtchen so lange geht, bis es volljährig ist.
Dann hat das Kind allerdings keine Ausbildung und kann weiter den Eltern auf der Tasche liegen, bis es 27 ist.
Das sollte dabei bedacht werden....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1