30-06-2013, 19:27
Ein kleiner Nachtrag:
dein Fall ist deshalb so kompliziert und auch interessant, weil sich das JC gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die vollstreckbaren Titel selbst schreiben kann, da hat nie ein Richter ein Auge drauf geworfen. Des Weiteren hätte weder ein Widerspruch, er ist nicht mehr möglich, noch eine Klage aufschiebende Wirkung, insofern hast du ein bisschen die Arschkarte gezogen.
Hinzu kommt die strafrechtliche Komponente durch das Handeln deiner (Noch-)Frau, das sich wiederum im Vollstreckungsrecht niederschlägt.
Deshalb unbedingt einen kompetenten Anwalt aufsuchen, wenn Verhandlungen mit dem Jobcenter scheitern!!!
dein Fall ist deshalb so kompliziert und auch interessant, weil sich das JC gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die vollstreckbaren Titel selbst schreiben kann, da hat nie ein Richter ein Auge drauf geworfen. Des Weiteren hätte weder ein Widerspruch, er ist nicht mehr möglich, noch eine Klage aufschiebende Wirkung, insofern hast du ein bisschen die Arschkarte gezogen.
Hinzu kommt die strafrechtliche Komponente durch das Handeln deiner (Noch-)Frau, das sich wiederum im Vollstreckungsrecht niederschlägt.
Deshalb unbedingt einen kompetenten Anwalt aufsuchen, wenn Verhandlungen mit dem Jobcenter scheitern!!!