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Kindesunterhalt rückwirkend?
#7
Wie schon gesagt:

(07-06-2013, 11:00)Jessy schrieb: Im Normalfall, und wenn ihr eure Trennung sauber über die Bühne bringt und dein Ex guten Kontakt zum Kind weiter halten kann, wird er Wert darauf legen, auch für sein Kind sorgen zu können. Auch ohne Titel, Pfändung und was weiß ich.

Also: nicht drängen, ihm reichlich Umgang mit Kind gewähren und keine Forderungen stellen. Du wirst sehen, sobald es ihm wieder gut geht, wird es dem Kind auch gut gehen.

In der Zwischenzeit empfehle ich dir einen besser bezahten Job zu suchen.
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt rückwirkend? - von Butterfly - 06-06-2013, 22:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 06-06-2013, 23:02
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 11:00
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von tumi - 07-06-2013, 12:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 12:36
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 12:51
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Theo - 07-06-2013, 13:03
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 13:13

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