01-06-2013, 16:43
Das ist aber auch eine Bande von Schweinepriestern. Bei einer Frau vollstrecken sie natürlich nicht. Naja, für dich dürfte noch wichtig sein, dass die Unterhaltsforderungen aus 2009 verjährt sind. Du solltest langsam mal aktiv werden, sonst siehst du von der Kohle nichts mehr. Wenn sie in Insolvenz ist, kannst du Unterhaltsschulden die älter sind, nicht mehr effektiv vollstrecken lassen, weil die nach einem anderen Paragraphen vollstreckt werden.
Du solltest zusehen, dass du wenigstens an den laufenden Unterhalt herankommst und da hast du ganz gute Chancen. Tritt der Beistandschaft mal auf die Füße. Wenn die sich weigern, lös die Beistandschaft auf.
Du solltest zusehen, dass du wenigstens an den laufenden Unterhalt herankommst und da hast du ganz gute Chancen. Tritt der Beistandschaft mal auf die Füße. Wenn die sich weigern, lös die Beistandschaft auf.