23-05-2013, 16:59
(21-05-2013, 14:31)edewolf schrieb: Moin, Moin,Ja stimmt - sieht so aus, als ob der Art.4 die Sache wieder anders erscheinen lässt. Ich bin gerade etwas im Stress, werde das aber bis morgen nochmal genauer studieren.
klingt ja erst mal super, aber was ist mit Art. 4 Abs 3/4? Das dreht ja alles wieder um. Oder?
Mir ist das alles zu hoch, Mutti kann sich aussuchen welches Recht!
Gruß Ede
Wenn doch Deutsches Recht zum Zuge kommt, wirds dann nach BGB §1612a so aussehen: Mindestunterhalt nach § 1612a BGB.
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