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Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
#13
Grins nee keine Emma Abbos. Also hab jetzt das Alte Ding mal rausgekramt..

Da steht ganz offiziell Drauf..... URKUNDE über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.....
Kleiner Nachtrag noch...In einem späterem Privatem Schreiben der A.....Loch mutti (Sorry) ist aber ne gierige Natter das Bückstück...
Da stand drin das ihr von seiten des Jugentamtes nahegelegt wurde einen Titel gegen mich festlegen zu lassen.... Hatt se aber nie getan....

Ergo kann es doch eigentlich kein Gerichtsfester Titel sein? Da Sie den ja erst später auf anraten des JA machen lassen sollte.....

(Diese elenden ...........Gott sei Dank sterben die auch wenn der Planet untergeht.....
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RE: Unterschied Vaterschaftsanerkennung und Titel? - von Karli - 06-05-2013, 18:37

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