05-05-2013, 17:28
Mich erreicht heute ein Hinweis zur Rechtsprechung, den ich bei www.Väterwiderstand.de aufgegriffen habe.
Künftig sollte man sich nicht so leicht abspeisen lassen, wenn das Familiengericht den gemSR-Antrag mit dem Hinweis auf Kommunikationsstörungen abweist.
Die Rechtsprechung einiger OLGe (darunter auch das OLG Hamm, das meine Beschwerde aber noch gerade mit dieser Begründung verworfen hatte) scheint sich durchzusetzen.
Neues Spiel - Neues Glück?
Künftig sollte man sich nicht so leicht abspeisen lassen, wenn das Familiengericht den gemSR-Antrag mit dem Hinweis auf Kommunikationsstörungen abweist.
Die Rechtsprechung einiger OLGe (darunter auch das OLG Hamm, das meine Beschwerde aber noch gerade mit dieser Begründung verworfen hatte) scheint sich durchzusetzen.
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