12-04-2013, 18:53
(12-04-2013, 14:20)iglu schrieb: .das ist ja das Phänomenale an der Einkommensfiktion:
Das mir zugerechnete fiktive Einkommen konnte ich zwar auf Basis meines realen Stundenlohns herunterrechnen lassen, der Richter meinte nur lapidar, dass es ja immernoch für Mindestunterhalt lt. DT reiche. Nö, tut es nicht.
Was das reale Einkommen mindert, wird dem fiktiven Einkommen wieder zugerechnet.
Unterm Strich steht dann immer: leistungsfähig!