03-04-2013, 21:45
(03-04-2013, 20:41)Jessy schrieb: Eine Frage noch zur "Beweislastumkehr", bzw. dem, was eben "erforderlich" ist - ....Ganz einfach: Das Kind bzw. dessen Verteter/in legt dar, was es für "erforderlich hält". Das Gericht prüft 1. die Qualität und Stichhaltigkeit dieser Darlegungen und entscheidet dann 2. mit Blick auf die Gesamtsituation "in eigenem Ermessen".
In wirklich vermögenden Verhältnissen gibt es auch noch ganz andere Lösungen, z.B. Versorgung der Kinder mit bedarfssdeckendem Einkommen (z.b. Bezugsrechte, aus Familienstiftungen, etc.), wo sich dann die kleinlichen Fragen der DüssTab gar nicht mehr stellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #