(03-04-2013, 13:33)beppo schrieb:(03-04-2013, 13:08)Jessy schrieb: Die KM bezieht ALG II,Das passt nicht so richtig zusammen.
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(durch Erbschaft eigenes großes Haus mit sehr großem Grundstück,
Wie soll das gehen?
Das Haus gehört ihrem Mann, sorry für die ungenaue Ausdrucksweise.
(03-04-2013, 13:33)beppo schrieb:(03-04-2013, 13:08)Jessy schrieb: Nehmen wir an ein KV hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen weit jenseits der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (also >5.100€).
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Wenn ich jetzt einfach mal die DDT hochrechne, käme über den Daumen gepeilt pro Kind eine UH-Pflicht in Höhe von ca. 3000 € raus - also 6.000 € mehr in der Haushaltskasse der KM.
Wie kommst du darauf?
Es ist nicht so, dass die DT einfach nach oben extrapoliert werden kann, sondern es muss eben ein über die oberste Zeile hinaus gehender Bedarf geltend gemacht werden.
Womit sollte der in deinem Beispiel begründet werden?
Ich kann jedenfalls keinen Grund erkennen, mehr als Stufe 10 zu bezahlen.
Okay, das wusste ich nicht, ich dachte da wird einfach entsprechend "hochgerechnet". Herzlichen Dank, das beantwortet die Frage dann auch schon vollends.
Bzw. - hat es dazu auch irgendwo eine Rechtsvorschrift?