28-03-2013, 15:57
ich weiß wirklich nicht, in welchen Verfahren Ihr untererwegs seid?! Man muss nicht gebetsmühlenartig einen Beschlusss beantragen.
Es genügt, einen Antrag zu stellen und/ oder einen Vergleich abzulehnen.
In der Vergangenheit aber haben sich die Parteien hier immer wieder auf die Richterin eingelassen und diskutiert oder "verhandelt", wo nix mehr zu verhandeln war, weil die gegensätzlichen Positionen fest standen. Dann ist die Verhandlung zu Ende. Und am Ende der Gerichtsverhandlung stellen die Parteien vernünftigerweise ihre Anträge, soweit sie sich aufgrund der Verhandlung geändert haben oder nehmen Bezug darauf, §§ 139, 297 ZPO.
Wenn der Richter nicht danach fragt, dann weise ich darauf hin, dass ich meinen Antrag aus meinem Schiftsatz vom .. ändere, ansonsten einem Vergleich zustimme.
Wer sich statt dessen lieber mit der Richterin auf endlose Diskussionen einläßt -was diese ja schon aus Zeitgründen auch nicht gerne macht- kommt schwerlich zu einem Ende.
Mein Rat insoweit: Macht es wie die RAin meiner Exe! "Ich bleibe bei meinem Antrag, den Antragsgegner vom Umgang mit seinem Kind auszuschließen ...."
Das sie damit nicht durchkommt, war jedem klar. Nur mütterlicher Starrsinn ließen ihr keine Wahl.
Danach hatte sie wohl die "Faxen dicke" und hat geschmissen.
Nun ist bekanntlich RA Borkenkäfer in Aktion!
Es genügt, einen Antrag zu stellen und/ oder einen Vergleich abzulehnen.
In der Vergangenheit aber haben sich die Parteien hier immer wieder auf die Richterin eingelassen und diskutiert oder "verhandelt", wo nix mehr zu verhandeln war, weil die gegensätzlichen Positionen fest standen. Dann ist die Verhandlung zu Ende. Und am Ende der Gerichtsverhandlung stellen die Parteien vernünftigerweise ihre Anträge, soweit sie sich aufgrund der Verhandlung geändert haben oder nehmen Bezug darauf, §§ 139, 297 ZPO.
Wenn der Richter nicht danach fragt, dann weise ich darauf hin, dass ich meinen Antrag aus meinem Schiftsatz vom .. ändere, ansonsten einem Vergleich zustimme.
Wer sich statt dessen lieber mit der Richterin auf endlose Diskussionen einläßt -was diese ja schon aus Zeitgründen auch nicht gerne macht- kommt schwerlich zu einem Ende.
Mein Rat insoweit: Macht es wie die RAin meiner Exe! "Ich bleibe bei meinem Antrag, den Antragsgegner vom Umgang mit seinem Kind auszuschließen ...."
Das sie damit nicht durchkommt, war jedem klar. Nur mütterlicher Starrsinn ließen ihr keine Wahl.
Danach hatte sie wohl die "Faxen dicke" und hat geschmissen.
Nun ist bekanntlich RA Borkenkäfer in Aktion!