05-03-2013, 22:43
L3NNOX schrieb:Die Rentenansprüche laufen weiter bis zum Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird vor Gericht, in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres.
Ganz bestimmt nicht. Die Rentenansprüche, die im Rahmen des Versorgungsausgleich übertragen werden, werden mit Rechtskraft der Scheidung übertragen. Vorher bestand die Ehe ja noch, ob nun räumlich getrennt oder nicht.
Das ist ja einer der Gründe, warum Exen das Scheidungsverfahren mit allen Tricks in die Länge ziehen und hinauszögern.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1