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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage?
#4
wie Jessy!
Aus bestehenden Titeln kann grundsätzlich die Vollstreckung betrieben werden.

Wenn sich der Unterhaltsgläubiger im Nachhinein bei erfolgreicher Abänderungsklage auf die Einrede der Entreicherung, § 818 III BGB, berufen kann, gibt's auch nix zurück.

Wegen der Vollstreckungskosten vergleiche § 788 III ZPO (der aber m.W. grundsätzlich nicht auf Vergleiche, aus denen vollstreckt wurde, anwendbar ist).
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RE: Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? - von Ibykus - 05-03-2013, 22:24

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