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Onlinescheidung...
#1
Hallo zusammen,

kennt sich jemand damit aus??? Ist das ratsam.
Nicole hatsich bei einen Anwalt der das online macht beraten lassen dem sie seit einiger Zeit auch vertraut-ich auch Smile , denn dieser hat uns auch in Sachen des KU weitergeholfen.

Eigentlich ist es ja nichts anders als ein andere Anwalt....wir sparen uns das dahin fahren.

Gütertrennung etc. wurde ja sowieso beim Notar geregelt. Wir sind uns ja einig über alles Smile Smile

Würdert ihr das machen? Spricht da was gegen??? Ich fand das recht bequem Smile Smile

Bernie
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#2
Wenn man sich als Exeheleute wirklich einig ist, dann ist das okay. Leider besteht diese totale Einigkeit früher oder später in 90% der Fälle nicht (mehr). Sobald der Anwalt dann doch mal zu einem Termin auftauchen muss, wird es schwierig. Wenn der Freiburger seinem online-Anwalt aus Greifswald die Anfahrt zu zahlen hat, wird es schwierig.
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#3
Hi p,

wie du weißt ist das ja in unserem Fall anders.
Und wenn man vom lieben Staat nicht gezwungen werden würde würden wir das ja nicht machen.

Bernie
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#4
Der Staat könnte dich aber zwingen, von deiner EX nachehelichen Unterhalt zu fordern.
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#5
Hi

er lebt ja nicht vom Staat da kann man kann ja keinen nachehlichen Unterhalt verlangen. Ausserdem ist es eine kurze Ehedauer und daher nachehe. unterhalt sowieso fraglich.

nicole
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#6
Hallo,

noch eine Frage zur späten Stunde.
Kann die H(EXE) von mir verlangen Ehegattenunterhalt von Nicole zu bekommen damit ich mehr KU zahle??

Bernie
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#7
Eigentlich schon!
Wenn in der Ehe nicht einmal auf Taschengeld verzichtet werden darf, dann darf man nach der Ehe erst recht nicht auf Ehegattenunterhalt verzichten.

Gruß
Meli
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#8
Ja aber bei uns hat nie jemand Taschengeld bekommen.
Und ich liege weit unter dem SB. Und er knapp darunter. Von was soll ich das dann zahlen Wink Wink Und er auch . Also würde das doch dann sowieso wegfallen.
Also bei scheidung. Und ich weiß ja nicht wie das dann nach 5 Jahren aussieht ob er bei einer kurzen Ehedauer überhaupt anspruch hätte.

Das ist auch immer so kompliziert. Smile

was sagen denn die Schlauen Köpfe dazu hier im Forum ? Smile nicole
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#9
Kurze Ehedauer liegt bei 2-3 Jahren.
Wenn ihr unter dem SB liegt, dann dürfte auch kein Unterhalt zu fordern sein. Aber es könnte ja sein ( rein theoretisch ), dass die H ( EXE ) das geprüft haben will ?

So wie ich mich erinnere hatte doch deine Frau gutes Einkommen, deshalb hatte ich das nochmal eingebracht.
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#10
Hi Meli

ja aber man kann ja alles offiziell ändern Wink
Ich bin gar kein Thema bei der KU-Berechnung Smile

Nicole
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#11
Wie kann man es denn ändern?
hmmm, da macht ihr mich neugierig...
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#12
Ahhh das ist eine lange geschichte und dank guter familiärer Kontakte möglich.
Da Nicole nicht für den KU verantwortlich ist an die Kinder der H(EXE) wurde nur angegeben was sie offiziell verdient und das ist zu wenig um mir den SB zu Senken wegen Zusammenlebend.
Wir haben ja auch noch eine kleine Tochter von daher...ist das alles ok und dank der tollen Tipps hier im Forum haben wir viel dazu gelernt !!!!!!!!!!!!!

Gruß, Bernie
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