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20-01-2012, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 11:48 von orphelio.)
Hallo, verpflichtet wurde der Auftraggeber eben durch die Androhung einer Vorladung, bei nicht-Einreichung der geforderten Unterlagen.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst auch gar nicht involviert, nur eine anscheinend völlig übermotivierte Polizeibeamtin, die völlig eigenmächtig losgelegt hat.
Das Verfahren wird nun aller Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber diesen Brief habe ich noch nicht.
@Camper,
ja, es war ein absolutes Wunschkind, kann man heute gar nicht mehr glauben!
Die Trennung erfolgte im 4. Schwangerschaftsmonat.
Da hatte ich die Babyerstausttatung schon längst gekauft etc.
Mir ist auch letztendlich alles egal, ich zahle von mir aus, ist mir scheißegal, wenn eine so erbärmliche Person es nötig hat, sie muss ihr Verhalten vor sich und dem Kind rechtfertigen können. Mir egal! Es ist nicht für den Rest meines Lebens, ich mache, ich tue, ich unterdrücke meine Verachtung, nicht für die Mutter, sondern für IHR Verhalten... (Ein wichtiger Unterschied für mich)
Aber ich willl mein Kind sehen, vielleicht der Grund warum ich hier nicht viel dazu sage, ich habe es bis heute nicht gesehen und meine Geduld ist was das angeht, echt am absoluten Ende...!!!
Wenn ich nicht so besonnen wäre und wüsste, dass mir jetzt keine Fehler unterlaufen dürfen - WÜRDEN MIR FEHLER UNTERLAUFEN! :-)
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20-01-2012, 11:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 11:54 von Camper1955.)
(20-01-2012, 11:47)orphelio schrieb: @Camper,
ja, es war ein absolutes Wunschkind, kann man heute gar nicht mehr glauben!
Wenn ich nicht so besonnen wäre und wüsste, dass mir jetzt keine Fehler unterlaufen dürfen - WÜRDEN MIR FEHLER UNTERLAUFEN! :-)
Na dann lass das mit dem Umgang über Deinen Anwalt klären.
Er soll ihr, aber auch dem Familiengericht und dem Jugendamt das Messer auf die Brust setzen (symbolisch gesehen natürlich).
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Ja, weißt du Camper.
Bisher war die Taktik des RA so, dass wir gesagt haben: Es müssen für die Zukunft vernünftige Lösungen her. Und es bringt nichts wenn wir auf alles genauso aggressiv und verbissen reagieren wie die KM.
Gestern habe ich meinem Anwalt eine Mail geschrieben, dass ich von dieser Vorgehensweise nicht mehr überzeugt bin, der erhoffte "Entspannungs- und Erkenntnisprozess" setzt bei der KM nicht ein.
Gutes Zureden in Form von freundlichen E-Mails haben nichts gebracht, der Versuch eines Gespräches mit der Mutter der Km, nichts gebracht, ein Gesprächsversuch meiner Mutter, meines Vaters mit der KM, nichts gebracht.
Im Gegenteil, obwohl alle super freundlich Unterstüzung, Verständnis und Hilfe anbieten wird allen vor den Kopf gestossen.
Und jetzt, da hast Du vollkommen Recht, muss man die Dame dann auch mal ein bißchen unter Druck setzen. Die Frau hat eine nicht unerhebliche Vorgeschichte! Es ist gut möglich, dass wir sie bald sehr konsequent aus ihrer Komfortzone herausheben...!
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20-01-2012, 12:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 12:18 von sorglos.)
@Camper
Deine herzerfrischende Naivität und dein immer noch ungebrochener Rechtsstaatsglaube sind ja schon fast gemeingefährlich....
In dem Alter und bei der Situation wegen Umgang einen Anwalt zu beauftragen ist zwecklos. Und irgendwelche Formen von symbolischen Messern auf der stillenden Brust erst recht. Oder da könnte ich mir andere Formen vorstellen, das Geld zu verbrennen.
In dem Alter geht ohne die Kooperation der Kimu so gut wie gar nichts. Gerichtlich bringt gar nichts außer Kosten. Ich habe est kürzlich mit einem Vater bei einem 15monatigen Kind durch eigenen Antrag bei Gericht und ohne Anwalt den Übernachtungsumgang durchgesetzt, aber bei einen Stillkind ist das chancenlos. Aber auch das war gute Vorarbeit, gute Bedingungen und kein bißchen Holzhammer - sonst hätte das nicht geklappt, das Verständnis der Richters in Richtung Vater zu orientieren.
Hier müssen andere Wege gefunden werden, eine minimalste Kooperation der Kimu zu erreichen.
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(20-01-2012, 11:47)orphelio schrieb: Die Staatsanwaltschaft war zunächst auch gar nicht involviert, nur eine anscheinend völlig übermotivierte Polizeibeamtin, die völlig eigenmächtig losgelegt hat.
Ohne Staatsanwalt und bei einem Kind, das noch gar nicht geboren ist? Der ganze Vorgang klingt seinem Effekt nach so, wie wenn du das auf gar keinen Fall auf sich beruhen lassen solltest. Solche illegalen Aktionen werden immer wieder kommen, wenn die Gegenseite merkt dass sie das mit dir machen kann.
(20-01-2012, 11:47)orphelio schrieb: Aber ich willl mein Kind sehen, vielleicht der Grund warum ich hier nicht viel dazu sage, ich habe es bis heute nicht gesehen und meine Geduld ist was das angeht, echt am absoluten Ende...!!!
Das sagt mehr aus wie die meisten früheren Postings. Du hast es noch nie gesehen, aber es sieht aus wie du. Es wurde vor fünf Monaten geboren und du hast offenbar noch keine gerichtlichen Schritte unternommen, um Kontakt zum Kind herzustellen. Auch hier wieder: Vor was fürchtest du dich? Merkst du nicht, dass du im absoluten Nullpunkt festklebst und nichts zu verlieren hast? Ein Anwalt, der das stützt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Ich vermute, er verzögert und tänzelt herum, du bist schliesslich ein finanziell sehr lohnendes Feld, das man lange abernten kann.
Mann, du hast die Ressourcen und damit die Freiheit, mit vielen Mitteln zu handeln. Und du hast viele wertvolle Monate vergeudet in einer falsch verstandenen Gutmütigkeit, die von A bis Z rücksichtslos missbraucht wurde. Was hast du erreicht? Zieh mal Bilanz und ändere die eingesetzten Mittel, wenn du mit dieser Bilanz nicht zufrieden bist.
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(20-01-2012, 12:18)sorglos schrieb: In dem Alter geht ohne die Kooperation der Kimu so gut wie gar nichts.
Das ist ja nicht die einzige Baustelle. Der Anwalt ist durchaus zwingend, sobald um Unterhalt gestritten wird, denn da herrscht Anwaltspflicht. Die Kooperation der Kindsmutter hat sich mit den höflichen Verneigungen von Orphelio keinen Millimeter geändert. Der hat das Kind ja noch nicht mal gesehen. Also müssen die Mittel geändert werden.
Wer schon Vernichtungsaktionen mit Hilfe der Polizei gegen mich startet, die auf das Herz meiner Existenz zielen, vor dem kann ich mich gerne noch monatelang verneigen - erreichen werde ich dann aber nichts.
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20-01-2012, 13:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 13:05 von orphelio.)
Richtig,
ihr habt in vielen Teilen absolut Recht. Ich habe natürlich von Anfang an alles unternommen. Doch das Jugendamt hat erst Rücksicht auf die Mutter genommen, jetzt nimmt es Rücksicht auf das "noch" zu kleine Baby, der Anwalt wollte erstmal an die vernunft der Mutter appellieren und sozusagen, sie nicht weiter "reizen", sondern auf Kooperation und das Wohl des Kindes abzielen.
Ich habe Fotos von dem Kind über das JA bekommen und einmal mit dem Kind über eine Freundin der Km "geskypt". Das Kind ist von mir weil es äusserlich veerbliche Merkmale hat, die von mir sind. Da brauche ich keinen Vaterschaftstest machen. Zumal die KM einem freiwilligen nicht zugestimmt hätte und mir der gerichtliche mit ca. 2300 EUR + Anwaltskosten in Aussicht gestellt wurde.
Das Jugendamt hat die KM jetzt aufgefordert, verbindliche Vorschläge für einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind zu machen. Mir wurde versichert, dass ich das Kind spätestens im Frebruar sehe...
Bisher hilft mir immer der Gedanke, dass ein Soldat der in Afghanistan unser Land verteidigt ggf. sein Kind auch nach 7 Monaten noch nicht gesehen hat, wenn es mit dem Einsatz geboren wurde.
Im Ernst. Die KM kommt um den Umgang nicht herum, sie hat sich auch mich als Vater ausgesucht, also muss sie sich auch damit auseinandersetzen. Das Geld ist mir echt scheißegal, soll sie alles nehmen.. Glücklicher wird sie dadurch nicht und ich nicht unglücklicher.
Sie wird merken, dass es für sie genauso zermürbend, anstrengend und belastend sein wird, ständig mit mir zu kämpfen. Sie wird merken, dass es ihr viel besser geht und eben auch in erster Linie dem Kind, wenn sie faire und vernünftige Regeln einhält, die wir gemeinsam mit dem JA erarbeiten etc...
Ansonsten wird sie erleben wie sich die Hölle anfühlt! Damit meine ich keine Gewalt oder ähnliches, sondern einfach die Gewissheit, dass sie nicht zur Ruhe kommen wird, weil ich sie nicht zur Ruhe kommen lassen werde...
Und sie hat eine extrem kurze Zündschnur, ein Nervenkostüm, wie ne Netzstrumphose und Borderline....
Sie muss aufpassen, dass das dünne Eis auf dem sie steht nicht bricht, denn dann warte ich unten auf sie...!
sorglos schrieb:In dem Alter geht ohne die Kooperation der Kimu so gut wie gar nichts. Gerichtlich bringt gar nichts außer Kosten. Wer Umgangsforderungen, die von der KM bekämpft werden, von den ihm mglw. entstehenden Kosten abhänig macht, hat natürlich vvh ein handicap.
sorglos schrieb:Ich habe est kürzlich mit einem Vater bei einem 15monatigen Kind durch eigenen Antrag bei Gericht und ohne Anwalt den Übernachtungsumgang durchgesetzt, was also spricht gegen einen regelmäßigen Kontakt/ Umgang mit einem Säugling?
§ 1684 BGB spricht von einem "Kind"!
Ein Säugling ist ein Kind!
Also besteht ein Umgangsrecht bei einem Säugling (was übrigens in der Rechtsprechung völlig unstrittig ist). Einfacher geht's doch bald gar nicht.
Alles, was O. zum jetzigen Zeitpunkt durchsetzt, wird ihm später hilfreich sein. Dagegen wird die KM ihr konfrontatives Verhalten zu einem späteren Zeitpunkt noch versuchen zu intensivieren, indem sie sich dem Umgang mit der Begründung entgegen stellt, das Kind müsse erst langsam und behutsam an den Vater gewöhnt werden (und sie wird es nicht schwer haben, Gründe zu erfinden, mit denen sie den Umgang vollumfänglich zu verhindern versucht.
sorglos schrieb:aber bei einen Stillkind ist das chancenlos. ... mit Deiner Einstellung hat er keine Chancen - das ist schon klar.
Erst wenn man bereit ist seine Ansprüche unabhängig vom Verhalten der KM und unabhängig vom mütterfreundlichen Wohlwollen der Familiengerichte zu erstreiten, bestehen Chancen.
Warum sollen Väter aus vorgenannten Gründen darauf verzichten?
Auf diese Weise zementiert man das Unrecht und gibt der KM eine Steilvorlage für einen Einstieg in spätere Verfahren, die wegen ihrer Umgangsbokotte notwendig werden.
sorglos schrieb:Aber auch das war gute Vorarbeit, gute Bedingungen und kein bißchen Holzhammer ..... Wie man in den sehr unterschiedlichen Einzelfällen vorgeht, kommt immer sehr auf die konkreten Umstände an.
Eine Reduktion auf Holzhammer: ja oder Holzhammer: nein, kann nicht funktionieren.
Richtig ist jedenfalls immer: auf Umgangsverhinderungen einer KM muss sofort reagiert werden. In der Regel mit einem Eilantrag bei Gericht. Und wer sich anfangs (das ändert sich ja im Laufe der Zeit) dort noch nicht auskennt, sollte einen Anwalt beauftragen!
sorglos schrieb:Hier müssen andere Wege gefunden werden, eine minimalste Kooperation der Kimu zu erreichen. meine 90-jährige Mutter formuliert das immer anders: vertragt euch!
p schrieb:Wer schon Vernichtungsaktionen mit Hilfe der Polizei gegen mich startet,.... ich kann nach den Erklärungen des O. zur "Verpflichtung" seines Auftraggeber wirklich keine Vernichtungsaktion der Polizei sehen. Und nachdem, wie sich O. zu dem 'Vorfall' ursprünglich geäußert hatte, habe ich meine Zweifel daran, ob eine "Drohung" vorliegt, wenn dem Zeugen, der polizeilich vernommen werden soll, erklärt wird, dass er schriftlich vorgeladen werden kann ....
Hier scheint mir die Wortwahl doch sehr emotionsgetragen mit Blick auf einen immerhin ein ganz normalen Vorgang.
Ich frage mich auch, woher er wissen will, dass die StA, ohne deren Anweisungen die Polizei in der Regel nicht tätig wird, "gar nicht involviert war".
Das:
orphelio schrieb:Das Jugendamt hat die KM jetzt aufgefordert, verbindliche Vorschläge für einen ersten Kontakt zwischen Vater und Kind zu machen. Mir wurde versichert, dass ich das Kind spätestens im Frebruar sehe... glaube ich von vornherein nicht und bereitet mir wesentlich größere Schwierigkeiten.
Denn mit der Einschaltung des JA bestehen alle Voraussetzungen, dass der Umgangsanspruch des Vaters verzögert wird, was -wie ich oben schon beschrieben habe- fatale Auswirkungen auf dessen Durchsetzung und Umfang überhaupt haben wird.
Ich bin schon gespannt, wie ein JA es anstellt, dass ein Vater 'termingerecht' Umgang mit seinem Kind erhält, wenn die KM nicht will ....
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(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: sorglos schrieb:aber bei einen Stillkind ist das chancenlos. ... mit Deiner Einstellung hat er keine Chancen - das ist schon klar. Was soll dieses absichtliche Mißverstehen?
Im meinem Beispiel ging es um Übernachtungsumgang.
Zeig mir mal bitte einen Trennungsvater, der mit einem Stillkind Übernachtungsumgang gerichtlich durchgekriegt hat? (mit deiner Hilfe will ich schon gar nicht fragen...!?)
(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: was also spricht gegen einen regelmäßigen Kontakt/ Umgang mit einem Säugling? Nichts. In der gesetzlichen Theorie. Hatte ich auch nirgends behauptet.
(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: Richtig ist jedenfalls immer: auf Umgangsverhinderungen einer KM muss sofort reagiert werden. Völlig einverstanden. Aber....
(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: In der Regel mit einem Eilantrag bei Gericht. Nicht unbedingt per Gericht. Aber wer als einziges Werkzeug nur einen Hammer kennt, der löst jedes Problem mit dem Hammer.
Ich stehe mehr auf einen differenzierten Werkzeugkasten. Und auf einer Orientierung am Erfolg. Es gibt viele Mittel. Und jedes Mittel hat seine Zeit. Allerdings ist "Gericht" nur die maximale Form hierzulande "legalisierter Gewalt". Wenn der Vater damit keinen Erfolg hat, steht er ziemlich dämlich rum. Alleinseeligmachend ans Gericht zu schicken, produziert entsorgte Väter.
(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: Ich bin schon gespannt, wie ein JA es anstellt, dass ein Vater 'termingerecht' Umgang mit seinem Kind erhält, wenn die KM nicht will .... Hier teile ich deine Meinung, da die "erfolgsorientierte Problemlösungskompetenz" des Jugendamtes meist nicht meinen Erwartungen entspricht.
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(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: Hier scheint mir die Wortwahl doch sehr emotionsgetragen mit Blick auf einen immerhin ein ganz normalen Vorgang.
Es ist kein normaler Vorgang, wenn schon VOR der Geburt Strafanzeigen eingehen über Verletzung der Unterhaltspflicht und diese Anzeigen sofort zu gründlichen Ermittlungen incl. Vorladungsdrohungen gegen Dritte führen.
Ich kenne einige Fälle, wo mit Strafanzeigen was versucht wurde, aber keinen wo das schon vor der Geburt durchgezogen wurde und wegen §1615l BGB. Die Handlungsweise der Ermittlungsbehörden ist unglaublich. Der Vorgang ist höchst unnormal.
Dass das Verhalten der KM unnormal ist, mag ich noch nachvollziehen ...
Obwohl ich ihnen (denen, um die es regelmäßig geht) mittlerweile alles zutraue!
Ansonsten:
Bei der StA geht eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltsplficht ein.
Keiner von uns weiss, wie die begründet wurde.
Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.
Solange es den 170 StGB gibt, so lange ist das ein ganz normales Verhalten, zu dem es vernünftigerweise kaum Alternativen gibt.
Die Frage, die dahinter steht, ist ja immer, was wird dem StA zum Fressen hingeworfen!?
Ermitteln kann er nur immer bei hinreichendem Tatverdacht (der sich eben auch aus den Vorwürfen ergeben kann). Bestätigen diese sich nicht, wird das Verfahren eingestellt.
Ich streite ja nicht ab, dass das ärgerlich für uns Väter ist.
Aber die von O. verwendete Wortwahl, mit denen er seine Vorwürfe begründet (und in diesem Fall auch Deine), kann ich nicht nachvollziehen.
Der 170 muss weg.
Das zu besorgen sehe ich als unsere Aufgabe an.
Dazu ist es grundsätzlich auch erforderlich, die StA anzugreifen und zu kritisieren.
Und ich bin der Letzte, der sich daran nicht gerne beteiligt.
Aber dazu muss ich mehr Informationen haben, dass die, die mir bislang dazu von O. zur Verfügung gestellt wurden.
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(20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.
Nein, eben das hat zu unterbleiben bevor nicht wenigstens eine minimale Sichtung stattfindet, ob überhaupt eine Straftat vorliegen könnte. Dazu ist der Staatsanwalt verpflichtet! Sonst könnte jeder Gestörte mit einem in den Raum gestellten Satz solche irren Aktionen auslösen. Wir zeigen alle mal an und die Polzei macht zwei Jahre lang Überstunden. Morgen behaupte ich, der Weihnachtsmann hätte seinen Schlitten nicht angemeldet und die Polizei ermittelt dann am Nordpol?
(20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören. Was soll denn das? Es bedarf doch keinerlei Zeugen. Es reicht doch erstmal, in diesem Fall die Bedürftigkeit festzustellen.
Deiner Meinung nach gehört der 170er ins Strafgesetzbuch. Na Danke! Und Du selbst versuchst den erweitert auf BU rechtfertigen zu wollen.... Na Danke!
Fordere doch gleich Fußfesseln und Führerscheinentzug für BU-Flüchtlinge!
(20-01-2012, 20:53)Dzombo schrieb: Und das bedeutet, dass der Hilfsbeamte heuer viele Ermittlungen selbstständig erledigen kann, ja sogar MUSS, bevor er die polizeiliche Akte schliessen und der Staatsanwaltschaft zur ENTSCHEIDUNG vorlegen KANN! Ein Grund dafür, warum für "wirkliche" Straftaten keine Ressourcen zur Verfügung stehen? Es scheint, dass ihr unterfordert seid!
Du kommst doch ursprünglich aus der Däädärää. Von daher ist es schwierig, Dich überzeugen zu wollen.
(20-01-2012, 21:56)blue schrieb: (20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören. Deiner Meinung nach gehört der 170er ins Strafgesetzbuch. Na Danke! Und Du selbst versuchst den erweitert auf BU rechtfertigen zu wollen.... Na laß' den Alkohol weg, blue, oder lerne lesen:
Ibykus schrieb:Der 170 muss weg.
Das zu besorgen sehe ich als unsere Aufgabe an.
Wenn @Dzombo schreibt, dass sich mittlerweile die Hilfsbeamten in Ermittlungspersonen gewandelt haben und dass sie eigenständig viele Ermittlungen anstellen können/ dürfen, dann kann man doch nicht von Drohungen sprechen, wenn diese Ermittlungspersonen auf die Rechtslage verweisen, indem Zeugen erklärt wird, dass sie vorgeladen werden können.
Ich vermute darüber hinaus, dass die wenigsten Polizeibeamten ein Interesse daran haben, die Rechte der Beschuldigten zu beschneiden.
O. hat darüber nur sehr wenig geschrieben.
Ist er denn von der Polizei in Kenntnis gesetzt worden, dass gegen ihn eine Anzeige vorliegt und hat man ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben?
Wir wissen mittlerweile alle, dass der 170 komplizierter ist, als man auf den ersten Blick denkt.
Festzustellen, ob sein Tatbestand im Einzelfall in strafbarer Weise erfüllt ist, ist -auch deswegen- nicht die Aufgabe der Polizei. Sie stellt der Staatsanwaltschaft 'nur' erste Ermittlungsergebnisse bereit, nach denen diese Behörde dann entscheidet, ob entsprechende Tatverdachtsmomente vorliegen, die eine Eröffnung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigen (wenn ich auch dazu veraltete Vorstellungen habe, mag mich @Dzombo korrigieren)!
So jedenfalls entnehme ich es auch der StPO.
Ich denke nach wie vor, O. hat mit seiner Darstellung ein wenig emotional überzogen. Das ist verständlich aber sachlich wenig hilfreich.
Und das:
(21-01-2012, 01:07)blue schrieb: Du kommst doch ursprünglich aus der Däädärää. Von daher ist es schwierig, Dich überzeugen zu wollen. liegt einfach nur banal neben der Sache!
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Das führt weg vom Fall. Ein Jobcenter ist nicht beteiligt. Die Strafanzeige war von vornherein absurd. Sie war ein blosser Versuch, Terror gegen den Vater zu machen, so wie es vermutlich noch mehr Versuche gegeben hat. Dass die Ermittlungsbehörden darauf eingestiegen sind, bestätigt nur den traurigen Zustand des sogenannten "Rechts".
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist vielleicht noch, dass solcher Terror ohne Konsequenzen für die Terroristin bleibt, weil er nicht verheiratet war. Unter den vielen menschenrechtsbrecherischen Ungleichbehandlungen nichtehelicher Väter gibts auch Unterhaltsverwirkungsgründe nach §1579 BGB, ungerechtfertige Anzeigen gegen den Pflichtigen können demnach Folgen haben - Herabsetzung, Verwirkung, Begrenzung. Aber nicht bei Nichtehelichen, da kann die Berechtigte bis zum Exzess die Sau rauslassen, ohne Folgen befürchten zu müssen!
Eine andere perverse Diskriminierung wird Orphelio auch noch kennenlernen: Das Steuerrecht. Begrenztes Realsplitting steht nämlich nur Ex-Verheirateten zu. Orphelio hat zwar der Mutter in etwa so viel Unterhalt zu bezahlen wie wenn er verheiratet gewesen wäre ("Gleichstellung"!), aber das Finanzamt erkennt nur "Unterhalt für bedürftige Personen" an und damit wesentlich weniger. Gleichstellung Ende.
ja, volle Zustimmung!
Mit dem Inkasso § sollen wir "an die Wand gespielt" werden.
Dabei sind Staatsanwaltschaften das kleinere Problem. Für mich ist oftmals nicht nachvollziehbar, wieso ein Strafrichter den Staatsanwälten die meisten Ermittlungsergebnisse nicht wieder vor die Füße wirft, stattdessen die Hauptverhandlung eröffnet.
Leider herrscht auf diesem Strafgebiet ein juristischer Dilettantismus, der seines Gleichen sucht.
Wie stümperhaft Gerichte die denunzierten und verleumdeten Väter verurteilen, zeigen die Aufhebungsbeschlüsse der Rechtsmittelinstanzen.
Wenn Mütter meinen, Väter in 170ger Verfahren zu schicken, dann gibt es dagegen ein probates Mittel, dass mir -wenn schon kein Wohlwollen eingebracht- so doch ganz gut geholfen hat: Ich habe die KM bei jeder sich bietenden Gelegenheit verklagt oder bei der StA angezeigt. Auch -wir Ihr wißt- ihren RA 'Borkenkäfer'. Gebracht hat es mir genau so wenig, wie der KM die 170ger-Anzeigen. Aber die StA beschäftigt sich nicht mehr so gerne mit uns -alles wird schnell eingestellt.
Allerdings hatte ein Zwangsgeldantrag Erfolg!
Damals durfte sie (die KM) 250 € zahlen ...
... und aktuell hat sie 1.400 € ihrem Anwalt überweisen dürfen, weil ich -zwar Kostenschuldner- ganz sicher nichts zahlen werde.
Und demnächst geht's in die nächsten Runden ...
Bin schon gespannt, ob sie sich rechtsanwaltlich vertreten läßt.
Was @Orphelio anfangs geschrieben hatte, ist richtig:
Mütter müssen lernen, dass sie bei kooperativen Verhalten angenehm leben, bei konfrontativen Verhalten von unseren Mühlsteinen zermahlt werden.
Dann klappts auch wieder mit dem Nachbarn ...
(21-01-2012, 19:32)Ibykus schrieb: ja, volle Zustimmung! Ach! Meinst Du damit p´s Aussage "Die Strafanzeige war von vornherein absurd."
?
Diese Meinung vertrat ich genauso von Anfang an. Dann kommst Du mit dem 170er, der auch BU rechtfertig, was allerdings voll am Thema vorbei ging. Und jetzt ruderst Du wieder zurück. Ich bin nur froh, dass ich in der Vergangenheit, als es mir wegen dem BU verdammt schlecht ging, nicht an Dich geraten bin!
(21-01-2012, 21:20)blue schrieb: (21-01-2012, 19:32)Ibykus schrieb: ja, volle Zustimmung! Ach! Meinst Du damit p´s Aussage "Die Strafanzeige war von vornherein absurd."
?
Diese Meinung vertrat ich genauso von Anfang an. Dann kommst Du mit dem 170er, der auch BU rechtfertig, was allerdings voll am Thema vorbei ging. Und jetzt ruderst Du wieder zurück. Ich bin nur froh, dass ich in der Vergangenheit, als es mir wegen dem BU verdammt schlecht ging, nicht an Dich geraten bin! natürlich bin ich der Meinung, dass die Strafanzeige vvh absurd war. Hatte ich irgend etwas Gegenteiliges geschrieben?
Es ging doch darum, ob man den polizeilichen Ermittlungsbeamten unterstellen kann, sie würden "drohen", wenn sie Zeugen vernehmen und bei dieser Gelegenheit erklären, dass diese -ggf- auch vorgeladen werden können.
Wenn @P dann sinngemäß schreibt, die Polizei würde sich an "Vernichtungsaktionen" beteiligen, kann ich das auf den Sachverhalt bezogen, wie er von @Orphelio geschildert wurde, so nicht erkennen und habe das auch versucht zu begründen. Nach dessen uns zur Verfügung gestellten Infos hat die Polizei nichts weiter als ihre Arbeit getan - unabhängig davon, wie ich persönlich zum 170 StGB stehe. Auch insoweit hast Du mich ja vollkommen falsch zitiert (was Dir offensichtlich trotz meines Hinweises dazu noch nicht zu realisieren gelungen ist).
Zur Strafbarkeit einer Unterhaltspflichtverletzung im Sinne d. § 1615 l BGB hatte ich überhaupt noch nichts geschrieben, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass auch eine beschränkte vorgeburtliche Unterhaltsverpflichtung nach Maßgabe dieser Vorschrift besteht, weil @Orphelio diesen Umstand angesprochen hatte.
Insoweit ist also prüfenswert, ob eine vorsätzliche Mißachtung der sich aus § 1615 l BGB ergebenden U-Pflichten überhaupt den Straftatbestand des 170 StGB tangieren.
Wenn ja, könnte das immerhin die Ermittlungsmaßnahme der Polizei -de jure- rechtfertigen, wenn @Orphelio mglw. Unterhalt zu leisten abgelehnt hatte ....
Ich denke mittlerweile lieber blue, dass Du den Sachverhalt längst nicht mehr überschauen kannst und deswegen einen solchen Unsinn schreibst.
Was ich insgesamt über den 170 StGB denke, kannst Du u.A. HIER lesen. Du wirst vielleicht feststellen, dass @p und ich diesbezüglich ziemlich einer Meinung sind.
Bevor Du Dich aber dazu äußerst, solltest Du Dir sicher sein, dass Du das Wesentliche richtig verstanden hast.
(21-01-2012, 21:57)Ibykus schrieb: Insoweit ist also prüfenswert, ob eine vorsätzliche Mißachtung der sich aus § 1615 l BGB ergebenden U-Pflichten überhaupt den Straftatbestand des 170 StGB tangieren. Hallo? Die Gute Mutter hat nicht am Tropf gelegen!
[quote='Ibykus' pid='69418' dateline='1327175834']
Bevor Du Dich aber dazu äußerst, solltest Du Dir sicher sein, dass Du das Wesentliche richtig verstanden hast.[/i]
In Deine Regionen werde ich wohl niemals reinkommen, da ich nicht "arm" bin und die Welt (Gerichte und Staatsanwaltschaften) in Bewegung setzen muß, um mich selbst am Kacken zu halten.
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Hallo,
ich versuche noch einmal ein paar Dinge zu beschreiben, um meine bisherige Vorgehensweise ein wenig deutlich zu machen.
Also die KM und ich haben uns im 4. Schwangerschaftsmonat getrennt. Während der Schwangerschaft hat sie jeden Kontakt zu mir abgelehnt. Dann kamen Briefe von Ihrem Anwalt, dass ich ich ab 4 oder 5 Monate vor Geburt den Höchstsatz an KU und 1.800 EUR BU für die Mutter zu überweisen hätte. Ab diesem Moment habe ich einen Anwalt hinzugezogen. Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können. Das KU in voller Höhe habe ich mit der Unterzeichnung der Vaterschaftsanerkennung an das JA überwiesen und zahle seit dem für das Kind.
Die KM hat trotz dieser Einigung mit ihrem Anwalt, 3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht. Es lag weder ein Titel über BU noch ein vereinbarter oder festgelegter Betrag vor. Nichts. Die KM hat bei der Polizei eine Haarsträubende Geschichte erzählt und was für ein Monster an Mensch ich sei und das sie sogar eine Kontaktsperre erwirkt habe, weil ich unberechenbar und was weiß ich nicht alles sei. Daraufhin, ging also die Auskunftsanforderung an meinen Auftraggeber raus. Es ist mittlerweile klar, dass die Polizistin, dass alles nicht hätte tun dürfen, sie ist komplett über ihre Kompetenzen gegangen und es lag auch für die Ermittlungen keine Berechtigung vor. Das Verfahren wurde dann auch eingestellt.
Momentan ist es so, dass sich die KM mit diesen ganzen Amok-Aktionen gar keinen Gefallen getan hat. Das JA erkennt zunehmend, dass ich einfach ein ganz fürsorglicher junger Mann bin, der Zugang zu seinem Kind möchte. Das JA macht die KM darauf aufmerksam, dass zu den offensichtlichen Konflikten, die wir hatten immer zwei (2) gehören und das JA erhält so langsam ein Bild davon, dass die KM gerne Dinge überhöht, überzeichnet und aus einem sehr engen, einseitigen Betrachtungswinkel wiedergibt.
Nun habe ich im Dezember dem JA gesagt, das es reicht, ich mein Kind sehen will und ab Januar 2012 würde ich vor Gericht gehen und den Umgang einklagen und dann auch alle weiteren Schritte, die mir möglich sind wahrnehmen... Etc.
Das Jugendamt bat mich, dass ich damit zunächst noch warte und wir Einzelgespräche versuchen sollten, da es aus Sicht des JA sinnvoll wäre, dass wir auch Hilfe bekommen, wie wir das in Zukunft "handlen" sollen, wenn wir keine externe Hilfe mehr erhalten.
Darauf habe ich mich letztendlich eingelassen, weil ich eigentlich nicht an den ständigen Konfrontationen interessiert bin, sondern noch hoffe, dass es gelingt gemeinsam, in friedlicher Atmosphäre für das Kind da zu sein...
Naja, dafür ist jetzt noch der gesamte Februar angesetzt. Ich habe nächste Woche ein Gespräch beim JA und danach soll es zu einem ersten Begleitenden Umgang kommen, dem hat die KM in der kommenden Woche auch zugestimmt.
Allerdings versucht sie das eben noch an ihren BU zu knüpfen, dass darf sie nicht und jetzt geht es darum diesen Betrag zu ermitteln und dann hoffe ich, dass es irgendwie zu einem guten Jahr wird.
Ich habe ja kein Problem damit, dass sie auch etwas bekommt. Aber ich könnte jeden Tag für das Kind da sein, könnte es am Wochenende 24Std/Tag betreuen. Und ich hatte gehofft, dass sich das auch irgendwie in dem zu zahlenden Betrag darstellt.
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@orphelio
Kompliment. Was Deine Ausdrucksweise betrifft, bist Du lernfähig.
Setze diese Ausrucksweise auch im Kampf mit Behörden und Ämtern um, dann geht vieles einfacher.
Beschränk Dich, auch in Deiner Denkweise, auf die §§ und lass alle Nebenkriegsschauplätze sausen.
Glaub mir, das gibt unheimlich viel Kraft.
Deine Feinde sind nicht die KM und das Kind, sondern immer die Gerichte und Ämter.
Und Du brauchst in allererster Linie einen Anwalt, der Deine §§ durchsetzt.
lg
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Hi Camper,
ich bin in meiner Ausdrucksweise im Normalfall auch sehr zivilisiert. Es sind halt eben auch emotionale Themen. Die ich natürlich vor dem Amt oder offiziellen Stellen niemals so darstellen würde.
Ich habe aber die Kraft der Worte auch in den Foren in der Vergangenheit unterschätzt und bin zu sehr davon ausgegangen, dass man sich eben dort auch mal "auskotzen" kann. Denn das habe ich eben auch gebraucht, ein Ventil, wo man eben auch mal Deutsch reden kann. Es ist natürlich klar, dass das keinen Sinn macht, zumal dann ja gar keine konstruktiven Threads mehr zustande kommen würden.
Insofern, versuche ich natürlich auf diesem Kurs zu bleiben.
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Auch auskotzen gehört dazu. Du bist deswegen hier ja auch nicht kritisiert worden. Die meisten hier können deinen emotionalen Zustand sehr gut nachfühlen. Es wird nur zum Problem, wenn es Dauerzustand wird oder die Verständlichkeit der Aussagen verdirbt.
Wenn die Polizistin über ihre Kompetenzen gegangen ist, muss sie dienstrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür ist es zwar jetzt wahrscheinlich zu spät, aber Exekutivorgane, die auf so krasse Weise Recht brechen, sind gefährlich. Was, wenn die Ex beim nächsten Anfall mit einer anderen Story kommt und wieder zu dieser Polizistin geht, weil sie gelernt hat, dass dort ein "offenes Ohr" für sie da ist, das dafür sogar Kompetenzen weit überschreitet? Meiner Erfahrung nach ist die Anzeigenmasche einer Ex etwas, das immer wieder kommt. Anzeigen funktionieren meistens, sie bewirken preisgünstig Terror. Ich kenne einen Fall, in dem mehrere Falschanzeigen über Jahre hinweg nicht verhindert haben, dass die nächste Anzeige zu einer Hausdurchsuchung führte. Ex hatte behauptet, mit einer Schußwaffe bedroht worden zu sein. Die Beamten kamen im Morgengrauen und nahmen die Wohnung auf der Suche nach der illegalen Waffe auseinander. Das Vater hatte aber nicht mal ein langes Küchenmesser. Folgen für die Ex: Null. Rechtsstaat Deutschland. Das sollte mal ein Vater versuchen, er wird ausgelacht.
Vergiss nicht, dass du noch fast zwei Jahrzehnte mit dieser Frau zu tun hast, wenn du den Elternschaftsrest nicht vorher aufgibst. Es wird noch einiges kommen, was dich überrascht. Besser die Dinge von vornherein so angehen, dass Missbrauchsmöglichkeiten minimiert werden.
Du gründest viele Hoffnungen auf das Jugendamt. Das Jugendamt mag in dir erkennen was es will, das hilft dir nichts wenn die Mutter keine Lust hast und sagt "Pffft. Mir doch egal.". Das Jugendamt sagt dann, man könne halt nichts machen, aber der Gang zum Gericht stehe dir offen. Wenn das Kind im September geboren wurde und du erst zwei Monate später dort wegen Umgang um Hilfe gebeten hast, war das zudem recht spät. Wenn man in Umgangssachen zuwartet und hofft, heisst es meistens, man habe kein Interesse gezeigt.
Zitat:Aber ich könnte jeden Tag für das Kind da sein, könnte es am Wochenende 24Std/Tag betreuen.
So war es bei mir auch. Wir haben das Kind sogar ein Jahr lang bis zur Trennung gleichermassen gemeinsam betreut, nachweislich. Ich habe bis heute kein Sorgerecht, weder Wohlverhalten und Gespräche noch ein Gericht haben zu regelmässigem Umgang geführt und am allerwenigsten das Jugendamt, das sogar stark kontraproduktiv agierte.
Du solltest vorsichtig sein mit Aussagen zu deinen guten Betreuungsmöglichkeiten. Man wird das im Jugendamt (vielleicht nicht offen, aber hinter der Hand) als absurd betrachten, weil du das Kind noch nicht einmal gesehen hast und dir schon vorstellen kannst, es wie die Mutter zu betreuen. Die Ex wird es starke Bedrohung ihrer Vorrechte und ihrer Position empfinden, ein Angriff auf ihre Mutterschaft.
Konzentriere dich vielmehr auf die Organisation der ersten Umgangstermine, ohne die grossen Zukunftsvorstellungen aufzuführen. Auch so bist du damit im Vorteil, denn deine zeitliche Ungebundenheit verschafft dir grosse Flexibilität wenn es um konkrete Termine geht. Der alte Trick, dass die Mutter immer nur dann Umgang zulässt wenn es für den Vater zeitlich maximal ungünstig ist wird bei dir nicht funktionieren.
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