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KU auf Sparbuch
#1
Hi, ich habe eine Frage zum Sparbuch meines Sohnes. Vorher kurz ein paar Fakten zum Verständni: Das Sparbuch läuft auf den Namen des Kindes. Es besteht GSR. Auf dieses Sparbuch überweise ich den monatlichen Unterhalt. Zudem war ein Sparguthaben darauf. Aktuell ist das Sparbuch, bis auf ungefähr 5€, leer. Das Sparbuch befindet sich bei der Mutter, sie kann auch ohne meine Anwesenheit darüber verfügen. Welche rechtliche Folgen kann es für mich haben, wenn ich mein Einverständnis dazu, dass die Mutter allein über das Sparbuch verfügen kann, zurück ziehe? Selbstverständlich gehe ich dann mit der Mutter gemeinsam zur Bank, damit sie den monatlichen Unterhalt abholen kann.
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#2
Willst du die Ex monatlich sehen? Anderen Grund hast du nicht gefunden? zum Doktor...
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
Das ist ja total bescheuert, so wie das läuft. Was ist der Grund für diese komische Regelung?

Du bist verpflichtet, an die Kindesmutter als Vertreterin des Kindes zu zahlen. Wenn Sie einen Titel hat, kann sie Dich sofort pfänden lassen, denn Du kannst den Unterhalt nicht mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto eines Dritten überweisen.

Überweise das Geld auf Ihr Girokonto und ziehe dann die Zustimmung zur allgemeinen Verfügung der Mutter über das Sparkonto des Kindes zurück.
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#4
Ist das jetzt dein Ernst ?...oder woltest Du nur mal Hallo sagen !
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#5
Bis das Kind 18 ist, bekommt die KM den Unterhalt, wenn es bei ihr lebt. Fertig.
Was Du tust (falls das Dein Ernst ist), ist unnötiger Stress, Streit und Schikane ...
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#6
Guten Morgen, 
der Grund für diese Regelung ist, dass es der ausdrückliche Wunsch der KM ist, dass ich das Geld dorthin überweise.
Sie ist in Privatinsolvenz und hat ein P-Konto. Es geht mir dabei auch nicht um den Unterhalt, darüber kann sie verfügen, wie sie lustig ist. Das Sparguthaben steht allerdings meinem Sohn zu und sollte nicht von der KM verbraten werden (Tätowierungen, neuer TV usw).
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#7
Dann mache doch ein zweites Sparbuch bei einer anderen Bank auf ...
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#8
Das riecht alles seltsam. Wenn das ein Trick der Mutter ist, den pfändenden Gläubigern den Zugriff auf den Unterhalt zu blockieren, ist er doppelt falsch. Erstens fliegt das sowieso auf, dass die Dame ein Kind hat ist bekannt und spätestens bei der Vermögensauskunft wird der Frage nachgegangen, was sie für dieses Kind erhält. Zweitens kann man Unterhalt sowieso problemlos auf ein p-Konto überweisen, den Pfändungsfreibetrag kann man wegen des Kindes erhöhen lassen so dass der Unterhalt nicht weggepfändet wird weil der Kontostand dadurch zu hoch wird.

Wenn die Mutter über das Sparguthaben verfügen kann, kann sie das Geld darauf auch problemlos für Kosmetik verbraten während das Kind Hunger hat, sie ist niemand Rechenschaft schuldig - Mütter sind nun mal maximal ermächtigt im Lande.

Zitat:Welche rechtliche Folgen kann es für mich haben, wenn ich mein Einverständnis dazu, dass die Mutter allein über das Sparbuch verfügen kann, zurück ziehe? Selbstverständlich gehe ich dann mit der Mutter gemeinsam zur Bank, damit sie den monatlichen Unterhalt abholen kann.

Siehe Theo. Und ich würde mir auch mal die genauen Bedingungen ansehen, es kann sein dass du allein gar keine Veränderungen an den Vollmachten fürs Sparbuch zurückziehen kannst.
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#9
Hallo,
entschuldigt bitte das ich erst jetzt zum Antworten komme.

Vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge.
Ich habe das beherzigt und habe das Konto bei der Sparkasse zu einem Und - Konto gemacht. Damit muß sie dann mit mir hin....
Sollte da nochmal Geld drauf kommen, ist jetzt ja leer.

Auf die Frage nach der Kontoverbindung zu Ihrem Giro ist die KM voll eskaliert, ich habe einen Brief vom JA bekommen das ich im November schon an das JA zahlen soll.
Und das ja schon wieder 2 Jahre vorbei sind und ich geprüft werden soll.

Ihr habt mir da sehr geholfen, durch die Eskalation kam es dann auch wieder zu einem Gespräch beim JA mit dem Ergebnis, das ich Junior nächsten Monat wieder sehen werde.
Ob und wie nachhaltig das ist, steht ja auf einem anderen Blatt.

Euch ein schönes Wochenende!
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#10
In solchen Fällen ist die Beistandschaft des Jugendamts mal ausnahmsweise auch für Väter ein Vorteil. Man überweist ans Jugendamt und hat nichts mit schwachsinnigen Anweisungen der Ex bezüglich ihres Kontos zu tun. Das darf die ExDame dann direkt mit dem JA ausmachen.
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