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Hallo zusammen,
ich habe einen siebenjährigen Sohn, dessen Mutter radikale Impfgegnerin ist. Da es gleichzeitig einen hochstrittigen Elternkonflikt gibt, hab ich die Impfungen immer wieder zurückgestellt. Jetzt hat die Mutter wieder zwei Beratungen platzen lassen. Es wird also Zeit, die Impfungen gerichtlich durchzusetzen.
Empfehlung der Elternberater ist, eine Pflegschaft zu beantragen, die für uns Eltern die Impfentscheidung trifft. Um den Elternkonflikt nicht anzuheizen.
Empfehlung zweier Anwälte ist, die sorgerechtliche Entscheidungsbefugnis für die Impfungen zu beantragen - also die Übertragung des Sorgerechts nur für diese konkrete Angelegenheit. Und ersatzweise die Einrichtung einer Pflegschaft. Damit man mir nicht nachsagt, ich würde selbst daran zweifeln, die Sorge ausüben zu können.
Meine Frage ist:
Gibt es von der Form her auch die Möglichkeit zu beantragen, dass die Zustimmung der Mutter zu den Impfungen vom Gericht ersetzt wird?
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Nicht ganz aktuell, aber ein deutlicher Hinweis:
Zitat:Die grundsätzliche Ablehnung jeglicher Impfungen durch die Kindesmutter und des Kindes selbst aufgrund deren Misstrauen gegenüber der Pharmaindustrie und der Schulmedizin und die diffuse Angst vor möglicherweise bisher nicht erforschten Impfschäden stellt kein Interesse dar, welches das Interesse an einem Schutz des Kindes vor einer Infizierung mit Tetanus erreichen könnte.
Körperverletzung bei Impfung eines Kindes gegen den Willen der Mutter? [Urteil vom 13.07.2007, Az.: 5 Cs 135 Js 52229/04 (241/05)]
Wenn die Mutter nicht in der Lage ist, zum Schutz des Kindes passende Entscheidungen zu treffen, kann natürlich eine konkrete Maßnahme, wie die Schutzimpfung beantragt werden. Das kann das Gericht direkt anordnen, womit Du dann vermutlich das Jugendamt am Hals hast. Oder es kann einen Verfahrenspfleger für das Kind einsetzen.
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24-05-2016, 04:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2016, 05:13 von CheGuevara.)
@Fin
Ja, es ginge grundsätzlich auch die Ersetzung der Zustimmung.
ABER:
Das wird üblicherweise bei Abschluss von Verträgen verwendet.
Impfung ist letztlich auch ein Behandlungsvertrag.
Dann müsstest Du im Vorfeld alles mit dem Arzt aushandeln; welcher Impfstoff, Kombipräparat, wann welche Folgeimpfung, welche Risikoaufklärung ... und dann kommt zu den Terminen die Kindsmutter daher und erklärt das Kind für erkältet und beantragt eine einstweilige Anordnung.
Fazit:
Ginge grundsätzlich, ist aber praktisch nicht praktikabel.
Pflegschaft versus alleinige Gesundheitssorge?
Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte!
Das gilt sowohl für Anwälte als auch für das Jugendamt.
Die Autisten vom Jugendamt mit ihren Allmachts-Fantasien kommen nur aufgrund des "Konflikts" auf das Spielfeld, in jeder halbwegs normalen Situation braucht niemand diese Schwachköpfe.
Wenn Du nachweisen kannst, dass du ein mindestens gut durchschnittliches Verständnis für Gesundheitsthemen hast (z.B. wegen beruflichen Kontakten hast), dann stelle den Antrag auf alleinige elterliche Sorge hinsichtlich Gesundheit.
Das ist ein Verfahren um elterliche Sorge - das ist nicht so wichtig wie Geld - insofern bräuchtest Du keinen Anwalt.
Eine Pflegschaft würde ich nicht hilfsweise beantragen, mit dem Vorschlag soll das Jugendamt um die Ecke kommen, dann sieht die Alte, wo weiterer Konflikt hin führt.
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Wenn die Kindesbesitzerin schon beim Impfthema dermassen schraeg drauf ist, ist sie das bei anderen Themen ev. ja auch. Hast Du Dir schonmal ueberlegt das Sorgerecht zu beantragen? Sie zu dass das mit den Impfungen schnell ueber die Buehne geht, egal wie, das ist wichtig!
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Von einem Antrag auf alleinige Sorge -und auch von einem Antrag auf den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge- wird mir hier vor Ort durchgehend abgeraten. Sowohl von Elternberatern, als auch von Vätergruppen. Weil mir dann sofort unterstellt würde, dass ich der Mutter das Kind wegnehmen wolle.
Das mir das tatsächlich unterstellt wird, sehe ich in der Akte des Jugendamts. Da ist nur zu lesen, dass "die Eltern" streiten - und als Maßnahme wird genannt, beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Aktuell steht eine Heimunterbringung unseres Sohnes im Raum.
Das ist so das Ergebnis von fünf Jahren, in denen ich mich durchgehend deeskalativ und konstruktiv verhalten habe. Ich denke, dass das alleinige Sorgerecht schon lange bei der Mutter wäre -und möglicherweise auch der Umgang ausgesetzt wäre- wenn ich konfrontativer auftreten würden.
Gleichzeitig kann es mir natürlich auch negativ ausgelegt werden, wenn ich die Impfungen nicht durchsetze.
Von daher erscheint mir die Ersetzung der Zustimmung als sinnvollster Antrag. Ich werde jetzt nochmal dem Kinderarzt aufs Dach steigen und eine Bescheinigung anfordern.
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(24-05-2016, 09:44)Fin schrieb: Von einem Antrag auf alleinige Sorge -und auch von einem Antrag auf den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge- wird mir hier vor Ort durchgehend abgeraten. Sowohl von Elternberatern, als auch von Vätergruppen. Weil mir dann sofort unterstellt würde, dass ich der Mutter das Kind wegnehmen wolle.
Das hängt immer vom Kontext ab. Wenn sowieso ein Wechsel des Kindes angestrebt wird -was bei dir nicht der Fall ist- ist die Impfverweigerung ein guter, kräftiger Zusatzbooster. Ansonsten geht es tatsächlich nur darum, mit möglichst wenig Aufwand möglichst hohe Erfolgschancen zu erzielen und das wäre die Ersetzung der Unterschrift des anderen Elternteils. Ich habe aber Zweifel, ob das überhaupt geht. Eigentlich ist dafür ein Entscheid nach § 1628 BGB vorgesehen. Der belässt auch die gemeinsame Sorge und entscheidet nur für diese eine Sache, die Impfungen.
Entscheidungen dafür gibts massenhaft, ist eine relativ eindeutige Sache. Beispiel OLG FFM letztes Jahr: http://www.hefam.de/urteile/6UF15015.html
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(24-05-2016, 09:44)Fin schrieb: Von einem Antrag auf alleinige Sorge -und auch von einem Antrag auf den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge- wird mir hier vor Ort durchgehend abgeraten. Sowohl von Elternberatern, als auch von Vätergruppen.
Aehnlichen Mist musste ich mir damals auch von allen moeglichen Leuten anhoeren. Letztendlich was das Jugendamt heilfroh, dass ich das Sorgerecht beantragt hatte und haette ich auf die Leute gehoert, waere die Situation jetzt nicht so wie sie zum Glueck ist. Hast Du Dir schon mal ueberlegt warum die gleich eine Heimunterbringung ins Spiel bringen? Vielleicht auch weil Du eben in der Vergangenheit nie geaeussert hast, dass Euer Kind auch bei Dir leben koennte. So wie ich das lese, hast Du nicht viel zu verlieren, ich wuerde da nicht lange fackeln und mit einem guten Anwalt das Sorgerecht beantragen. Mehr als dass der Antrag abgehlehnt wird, kann nicht passieren.
Als Vater und damit Elternteil 2. oder 3. Klasse, ist es oft egal was manN macht, es wird einem im Zweifellsfall sowieso negativ ausgelegt. Von daher wuerde ich auf jeden Fall das Sorgerecht beantragen wenn Du in der Lage bist, fuer Dein Kind zu sorgen.
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