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21-04-2016, 15:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2016, 15:57 von Bruno.)
Bei einem meiner Nachbarn brodelt es in der Ehe derart das sie sich wohl trennen werden.
Daten:
* seit >13 Jahren miteinander verheiratet
* ein Kind, 12 Jahre (Vaterschaft wurde bei Geburt anerkannt)
* die Frau hat ihn bei mehrmals geschlagen(Anzeige hat er nicht erstattet da er Bedenken hat wohlmöglich noch aus seiner eigenen Eigentumswohnung (er steht alleine im Grundbuch/Kaufvertrag/Finanzierung, es besteht Gütertrennung) heraus geworfen zu werden
Fragen:
* Ist ein Antrags auf Wohnungszuweisung für den Erfolg in einem bestimmten Kindesalter besser ?
* Mir gegenüber hat der Vater nun die Frage gestellt ob es auf Grund von Gesetzen, üblichen gerichtlichen Entscheidungen oder sonstigen Argumente einen Unterschied macht in welchem Kindesalter sich die Eltern trennen.
* Gibt es Argumente die für eine Trennung der Eltern z.B. im Kindesalter von 14, 16 oder 18 Jahren oder einem anderen Alter sprechen ?
* Des weiteren hat er gefragt ob sich eine Scheidung durchführen lässt ohne das das Kind etwas davon erfährt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2016, 16:02 von Bruno.)
(21-04-2016, 15:39)Bruno schrieb:
Daten: Kleiner Nachtrag:
Daten:
* Die Eltern gehen beide arbeiten und verdienen etwa gleich viel.
Frage:
* Verkraftet ein Kind die Trennung der Eltern in einem bestimmten Alter besser oder schlechter ?
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Zitat:* Mir gegenüber hat der Vater nun die Frage gestellt ob es auf Grund von Gesetzen, üblichen gerichtlichen Entscheidungen oder sonstigen Argumente einen Unterschied macht in welchem Kindesalter sich die Eltern trennen.
Einen Unterschied im Verhältnis zu was? Die Fragestellung ist in etwa so wie in dem Witz:
Fragt der Showmaster den Kandidaten: "Was ist der Unterschied?"
Kandidat (verzweifelt): "Zwischen was?"
Showmaster: "Tut mir leid, helfen darf ich ihnen nicht."
Es gibt natürlich Unterschiede, aber der Grundsatz "einer zahlt, der andere betreut", gilt immer. Wenn er nicht glaubhaft machen kann, jahrelang verprügelt worden zu sein, blecht er Trennungsunterhalt.
* Gibt es Argumente die für eine Trennung der Eltern z.B. im Kindesalter von 14, 16 oder 18 Jahren oder einem anderen Alter sprechen ?
Macht es überhaupt Sinn, die Trennung hinauszuzögern, wenn schon alles in Scherben liegt? Das hält doch keiner mehr 2, 4 oder gar 6 Jahre durch.
* Des weiteren hat er gefragt ob sich eine Scheidung durchführen lässt ohne das das Kind etwas davon erfährt.
Eventuell lässt sich das hinauszögern, daß das Kind davon erfährt, wenn die Eltern zusammenhalten, beide den Ehenamen behalten und die Post vor dem Kind verstecken und das Kind das für normal hält, wenn es mit einem Elternteil auszieht oder ein Elternteil plötzlich woanders wohnt. Eine Scheidung ohne räumliche Trennung halte ich für recht ungewöhnlich. Zumal dann ja auch der Verzicht auf die bessere Steuerklasse zu Tragen käme.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2016, 16:30 von Bruno.)
(21-04-2016, 16:04)Sixteen Tons schrieb: Einen Unterschied im Verhältnis zu was? Die Fragestellung ist in etwa so wie in dem Witz:
Fragt der Showmaster den Kandidaten: "Was ist der Unterschied?"
Kandidat (verzweifelt): "Zwischen was?"
Showmaster: "Tut mir leid, helfen darf ich ihnen nicht."
Ok. Die Frage müsste wie folgt lauten:
* Macht es, für die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorübergehnde Wohnungszuweisung, einen Unterschied wie alt das gemeinsame Kind ist ? Den Antrag beabsichtig in diesem Fall der Vater und Wohnungseigentümer zu stellen.
Er würde den Antrag gerne zeitnah stellen. Kann sich allerdings unter Umständen vorstellen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu warten und bis dahin zur Not auf Monatage zu gehen oder ein Auslandsjahr ein zu legen. In seinem zu Hause fühlt er sich auf Grund weiterer Vorkommnisse (verbale Bedrohung des Lebens) durch seine Ex in seinem Leben bedroht. Seine Lebensversicherung hat er darauf hin gekündigt und seiner Ex auch von der nicht mehr bestehenden Lebensversicherung in Kenntnis gesetzt in dem er ihr die Kündigungsbestätigung der Versicherung gezeigt hat.
Gerne würde er auch den gemeinsamen Erbvertrag wieder los werden nach dem seine zukünftige Ex nach seinem Ableben alles (vor ihrem gemeinsamen Kind) erben würde. Zum einen möchte er die Dame zu keinen weiteren Gedanken motivieren und zum anderen möchte er solch einem Menschen nicht auch noch im Falle des Ablebens seine Kohle zukommen lassen. Seinem Kind gegenüber wäre ein solcher fiktiver Verlauf auch extrem ungerecht gegenüber.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2016, 17:30 von karlma.)
Haben sie das "Berliner Testament" testiert?
Dann sollte er mal nachsehen, ob sich dieser Passus darin findet oder ein ähnlicher.
"Scheidung
Sollte unsere Ehe nicht durch den Tod aufgelöst werden, verlieren automatisch alle in diesem Testament enthaltenen Verfügungen von Todes wegen, zu Gunsten des anderen Ehegatten ihre Bindung. Das gleiche gilt lt. §§ 2268, 2077 Abs.1 BGB auch für den Partner, der die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft beantragt hat."
Ansonsten findet er vielleicht hier, was er sucht.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht...heben.html
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Aus Kindersicht gilt: Je später eine Elterntrennung, desto besser. Spätestens ab 14 entscheidet weitgehen das Kind, bei welchem Elternteil es leben will.
Wenn die Mutter dem Vater vorher den Schädel einschlägt, ist das allerdings auch ein Nachteil für das Kind.
Da beide Eltern gleich viel verdienen, ist die Ehedauer und ein eventueller Versorgungsausgleich auch kein Problem. Es eilt nicht wegen diesem Punkt.
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@Bruno
Testament kannst Du normal jederzeit ändern.
Hatte mein Testament auch kurz nach der Trennung beim Notar geändert.
Bei meinem Ableben bekommt alles mein Kind, aber meine Eltern sind Verwalter
und Exe darf das Haus somit nicht mehr von Innen sehen oder bei Verkauf
bekommt das Kind erst ab Volljährigkeit die Kohle!
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Solange das Kind minderjährig ist, wird die Wohnung nach par 1361b BGB dem zugewiesen, bei dem das Kind lebt.
Ob es dann wirklich sinnvoll ist, ins Ausland zu gehen, ist zweifelhaft.
Dann lieber noch ne neue Wohnung anschaffen und die Alte mit in die Haftung nehmen. Dann kann sie in die verschuldete Wohnung ausziehen.
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(21-04-2016, 16:14)Bruno schrieb: Ok. Die Frage müsste wie folgt lauten:
* Macht es, für die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorübergehnde Wohnungszuweisung, einen Unterschied wie alt das gemeinsame Kind ist ? Den Antrag beabsichtig in diesem Fall der Vater und Wohnungseigentümer zu stellen.
Danke dir für die Präzisierung der Fragestellung.
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22-04-2016, 00:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2016, 00:24 von Bruno.)
So, folgend ein kurzer Statusbericht:
* Wir haben heute einen Raum, den er in seiner Eigentumswohnung als seinen Schlafraum deklariert hat, sicherheitstechnisch etwas aufgepeppt. Der Raum hat nun keine klapprige Wabentür mehr sondern eine die ein wenig mehr Wiederstand gegen unbeabsichtigtes Öffnen bietetende Buchenholzleimtischplattentür :-)). Auch hat die Tür nun ein Schloss mit Ziehschutz und Aufbohrschutz. Kurz gesagt, er sollte keine direkte Gefahr bestehen das ihm in der Nacht im Schlaf etwas auf den Kopf fällt oder plötzlich in seinem Körper steckt.
* Tagsüber besteht wohl eher keine reale Gefahr für ihn, da er sich sicherlich zur Not gut verteidigen kann. Ich habe ihn jedoch versucht zu verdeutlichen das es schlauer sein kann, werkzeuglose Ausrastungen der Damenwelt, ohne Gegenwehr zu ertragen und durch zu vermeiden das solch eine Dame wohlmöglich blaue Flecken oder ähnlich bekommt die dazu führen können das er wohlmöglich per Helferindustrie aus seiner eigenen Bude verwiesen wird.
Schauen wir mal wie die Geschichte weiter geht.
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Der Bunker in der eigenen Wohnung ist keine Dauerlösung. Die Ex rauszubekommen muss das Ziel sein.
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Meine Guete, wenn die Exe gewalttaetig ist, muss es es halt wie die Frauen machen, alles schoen dokumentieren, Bullern rufen, zu Aerzten gehen, Anzeigen etc. Immer dieser falsche Stolz.....
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2016, 18:01 von Bruno.)
(22-04-2016, 09:32)p__ schrieb: Der Bunker in der eigenen Wohnung ist keine Dauerlösung. Aktueller Statusbericht:
* Gestern haben wir alle Räume (bis auf die Küche und den aktuellen Raum der Ex) mit neuen Einsteckschlössern, Einbauzylindern und entsprechende Schließbleche versehen. Dieses bewirkt, dass die Räume durch den Eigentümer begehbar bleiben da man Einbauzylinder nicht so einfach ohne den passenden Schlüssel zu haben ausbauen und durch ein anderes ersetzen kann. Um eventuellen Nachfragen vor zu beugen, der Wohnungseigentümer verwehrt der Ex nur den Zugang zu den einem Raum den er als den seinigen deklariert hat und bei dem er die Tür durch eine stabilere ersetzt hat.
Frage:
Ab dem 14. Geburtstag ist es wohl so das die Kinder ein reales Mitspracherecht haben bei welchem Elternteil sie leben wollen.
* Bezieht sich der Zeitpunkt des 14. Geburtstages auf den Trennungszeitpunkt oder auf den Zeitpunkt einer Scheidungsverhandlung ?
* Ist das Mindesalter von 14 Jahren ein fixer Zeitpunkt ab dem sich das Gericht für den vom Kind gewünschten Wohnort gewöhnlich interessiert oder ist es so, dass sich das Gericht zunehmend auch schon bei einem Kindesalter von 13,x Jahren für den Willen des Kindes bezüglich seines Wohnortes interessiert ?
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Die Kinder werden schon viel früher gefragt. Auch vorher gewinnt der Wille des Kindes bereits viel Gewicht.
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(24-04-2016, 17:58)Bruno schrieb: Ist das Mindesalter von 14 Jahren ein fixer Zeitpunkt ab dem sich das Gericht für den vom Kind gewünschten Wohnort gewöhnlich interessiert oder ist es so, dass sich das Gericht zunehmend auch schon bei einem Kindesalter von 13,x Jahren für den Willen des Kindes bezüglich seines Wohnortes interessiert ?
Es muss immer alles auf das Kindeswohl ausgerichtet sein, alles andere braucht man in einem Antrag nicht anführen, d.h. gewohntes Umfeld, Schule, Freunde, genügend Zeit für das Kind...
Mein Kind wurde mit 10 Jahren gefragt und da alles andere gestimmt hat war sein Wunsch ausschlaggebend. Seitdem lebt es bei mir.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2016, 21:42 von Bruno.)
(24-04-2016, 18:03)p__ schrieb: Die Kinder werden schon viel früher gefragt. Auch vorher gewinnt der Wille des Kindes bereits viel Gewicht.
(24-04-2016, 18:43)Momik schrieb: Es muss immer alles auf das Kindeswohl ausgerichtet sein,
...
Mein Kind wurde mit 10 Jahren gefragt ...
Ok. Dann sieht das ja ganz gut aus. Unter Umständen lässt sich der offizielle Trennungszeitpunkt sogar bis nach dem 13. Geburtstag verzögern, so das das Kind bis zur Gerichtsverhandlung sogar volle 14 Jahre alt ist. Dann sollte der Wille des Kindes nicht mehr so leicht unter den Tisch kehrbar sein. Und so wie P_ sagte wäre ja auch eine möglichst späte Trennung, vom Tenor her, besser für das Kind. Wer weiss, wohlmöglich renkt sich ja auch die etwas angeheizte Beziehung wieder ein.
Dann soll er mal bis das Kind 13 ist versuchen die Füße still zu halten und sehen das ihn bis dahin nichts nachts auf den Kopf fällt.
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Es gibt keine festen Grenzen. Das ist nicht nur eine Sache der Kindesaltersjahre. Ein Kind, das seine Meinung mit 10 nachdrücklich, glaubwürdig, begründet und unbeeinflusst vorträgt wird auch nicht übergangen werden können. Auf der anderen Seite kann ein wenig entwickeltes Kind mit 14, das einen beeinflussten Eindruck macht wenig Gewicht haben.
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* Die Zimmertür vom Raum meines Nachbarn hat jetzt von innen eine Kette erhalten. Das stellt sicher das es ausrechend Krach macht und er auf wacht, wenn ein handwerklich begabter Nachtwandler sich zur Schlafenszeit erfolgreich an seinem Zimmertürschloss zu schaffen machen sollte.
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Hat seine Frau ein begründetes Interesse, diesen Raum zu betreten?
Es wird schwer auf Dauer diese Spannung auszuhalten. Allein die ständige Phobie die Schlüssel irgendwo liegen zu lassen...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2016, 20:16 von Bruno.)
(26-04-2016, 17:47)amghow schrieb: Hat seine Frau ein begründetes Interesse, diesen Raum zu betreten? Er werwendet sein bisheriges Arbeitszimmer als seinen auf ihn beschränkten Rückzugsraum. Seine Dame hat und hatte wohl noch nie irgend welche Sachen von sich in diesem Raum. Die Dame kann da gerne gegen versuchen vor zu gehen. Dann wird er sich hoffentlich bei der Gelegenheit durch ringen und es aktenkundig machen das die Dame ihn verbal bezüglich seines Lebens bedroht.
(26-04-2016, 17:47)amghow schrieb: Es wird schwer auf Dauer diese Spannung auszuhalten. Das ist alle male besser als Bedenken haben muss das nachts im Schlaf etwas auf den Kopf zu fallen droht.
(26-04-2016, 17:47)amghow schrieb: Allein die ständige Phobie die Schlüssel irgendwo liegen zu lassen... Als Mann trägt, im Gegensatz zu den Damen, man wenn man angezogen ist ja wohl gewöhnlich seine Schlüssel ohnehin in der Hosentasche. Die Gefahr besteht also kaum. Und selbst wenn, es ist ein Schlüsseltyp für den in Baumärkten und Multi-alles-und-nichts-Läden weder Rohlinge noch geeignete Fräsmaschinen gibt. Rein rechtlich dürften sie theoretisch den Schlüsseltyp auch nur bei Vorlage der passenden Sperrkarte beim Hersteller anfordern können.
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(26-04-2016, 20:12)Bruno schrieb: Er werwendet sein bisheriges Arbeitszimmer als seinen auf ihn beschränkten Rückzugsraum. Seine Dame hat und hatte wohl noch nie irgend welche Sachen von sich in diesem Raum. Die Dame kann da gerne gegen versuchen vor zu gehen. Dann wird er sich hoffentlich bei der Gelegenheit durch ringen und es aktenkundig machen das die Dame ihn verbal bezüglich seines Lebens bedroht.
Der soll die Drohungen und Beleidigungen unbedingt aufnehmen! Egal ob er das rechltich gesehen darf oder nicht. Als Mann wird einem einfach nicht geglaubt wenn man derartiges versucht offiziell zu machen, bzw. vor Gericht geht. Der Mann ist grundsaetzlich der Schuft, die Frau immer der Engel.
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(26-04-2016, 20:25)kay schrieb: Der soll die Drohungen und Beleidigungen unbedingt aufnehmen! ... Als Mann wird einem einfach nicht geglaubt ... Der Mann ist grundsaetzlich der Schuft, die Frau immer der Engel. Auf Grund dieser Praxis in D, hat er Bedenken das er auf Grund der allgegenwärtigen Weissen Ritter und der Helferindustrie mit beliebig gedrehter Begründung aus seiner eigenen Bude gesetzt wird wenn er soetwas bei zuständiger Stelle gelingt aufnehmen zu lassen. Das fängt ja schon damit an das er (und ich) Zweifel haben das soetwas (wenn es ein Mann aufnehmen lassen will) überhaupt aufgenommen wird. Generell mag es zwar für die Allgemeinheit der Männer richtig sein wenn die Statistiken die Realität tatsächlich abbilden würden. Das Problem ist nur das das eben für ihn persönlich eben durchaus auch nach hinten los gehen kann.
Bsp.:
- Die arme Frau. Was muss sie nur für einen Mann haben das sie durch ihn zu soetwas getrieben wurde. Vor so einen xyz sonstewas Mann muss sie aber geschützt werden. puder, puder, puder Und schwups wird der Mann wohlmöglich durch die Helfershelfer auf der Straße gesetzt. Ein solcher in D durchaus denkbarer Verlauf macht ihn Sorgen.
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Aufnehmen ja, aber sich keinesfalls irgendwie drauf verlassen, dass es im Konfliktfall was bewirken kann.
Das eigentliche Problem wird damit eh nicht angegangen: Der Stress, im verbarrikadierten Zimmer zu hocken.
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Ich meinte er soll die Bedrohungen und Beleidigungen aufnehmen auf Video, Diktiergeraet, Handy oder so.
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Meine Tochter wurde mit 6 befragt, ob sie unter Woche bei mir schlafen wolle. Sie hat das verneint. Damit war das Thema für die Richterin erledigt. Nur mal so am Rande.
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