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22-11-2010, 20:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-11-2010, 20:19 von expat.)
das neue Unterhaltsrecht mit den angeblich begrenzten Unterhaltszahlungen an Ex-Ehepartner ist der absolute Witz. hier ein artikel in der bild. die hausfrau soll generell länger geld kriegen, weil die ihre entscheidung zum vollzeitlichen blumengießen zuhause natürlich nur auf druck des ehemannes getroffen hat. das fazit ist wirklich köstlich:
Zitat:Das neue Recht will die Eigenverantwortung stärken und bietet nicht mehr wie früher eine unbegrenzte Garantie auf bisherigen Lebensstandard. Man könne aber nicht die „eine Ehe genau wie die andere behandeln“, sagte BGH-Familienrichter Hans Joachim Dose. Entscheidungen zum Unterhaltsrecht richteten sich daher immer auch nach dem Einzelfall
es liegt also immer noch ermessen des richters ob, wieviel und wielange weiterbezahlt wird. gut, dass das mal einer so klar gesagt hat.
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"Dose" - der Name scheint Programm
treffender würde er "????" heissen
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DIE WELT: http://www.welt.de/politik/deutschland/a...rauen.html
Artikel kann man übergehen, Kommentare sind besser. Allerdings ist das BGH-Urteil nichts besonderes, das haben die meisten OLGs immer schon so entschieden.
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also besser keine Motopädinnen heiraten! das urteil ist wirklich toll. es ist unzumutbar mit 1000 euro aus eigener arbeitskraft über die runden zu kommen. aber 900 euro selbstbehalt sind natürlich schwer in ordnung
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Bester Kommentar:
Zitat:Eine Frau macht sich Sorgen um ihre Zukunft, bis sie heiratet. Ein Mann macht sich keine Sorgen um seine Zukunft, bis er heiratet.
Wie wahr, wie wahr...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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(22-11-2010, 20:19)expat schrieb: das neue Unterhaltsrecht mit den angeblich begrenzten Unterhaltszahlungen an Ex-Ehepartner ist der absolute Witz. hier ein artikel in der bild. die hausfrau soll generell länger geld kriegen, weil die ihre entscheidung zum vollzeitlichen blumengießen zuhause natürlich nur auf druck des ehemannes getroffen hat. das fazit ist wirklich köstlich:
Zitat:Das neue Recht will die Eigenverantwortung stärken und bietet nicht mehr wie früher eine unbegrenzte Garantie auf bisherigen Lebensstandard. Man könne aber nicht die „eine Ehe genau wie die andere behandeln“, sagte BGH-Familienrichter Hans Joachim Dose. Entscheidungen zum Unterhaltsrecht richteten sich daher immer auch nach dem Einzelfall
es liegt also immer noch ermessen des richters ob, wieviel und wielange weiterbezahlt wird. gut, dass das mal einer so klar gesagt hat.
erm, will dir nicht zu nahe treten, aber diese fakten habe ich mit den gerichtsurteilen damals in meinem blog schon offen gelegt und das war sogar bei nicht verheirateten ... das u.a. war ja ein grund, warum ich deutschland dann die klinke in die hand gedrückt habe und sagte, ich bin quitt mit dir, mach du deinen kram mit dir selbst aus ...
gruß
malko
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@malko
das stimmt, aber erstens ist den blog ja nun schon länger offline, und zweitens ist das gut in regelmäßigen abständen darauf hinzuweisen dass diese rechtsprechung weiter praktiziert wird. die emanzipation der frau feiert beinahe täglich neue triumphe aber die alimente für den freiheitskampf muss woanders her kommen
btw: wo hat es dich jetzt hin verschlagen? kannst ja mal berichten wie es dir in der neuen heimat ergeht.
Einen weitereren erschreckenden Aspekt aus dem Beschluss finde ich, dass die Ehe mal eben um mindestens vier Jahre künstlich in die Länge gezogen wurde. Scheidungsantrag 2003, Scheidung 2008. Also von 24 Jahre Ehedauer auf 28 Jahre.
Auf diese Art und Weise könnte man flott in anderen Fällen auf die 15 Jahre kommen, bei der man angeblich von "langer Ehedauer" spricht.
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Die Ehe endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags bei dem anderen Ehegatten.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
@Borni: Was habe ich falsch verstanden?
Aus:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Rn 2: Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgeg-ner schlossen im November 1980 die Ehe, aus der ein 1982 geborener Sohn hervorgegangen ist.
Rn 5: Auf den im November 2003 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden. Insoweit ist das Urteil seit dem 24. Juli 2008 rechtskräftig.
Rn 10: Dabei werde nicht verkannt, dass die Ehe mit 28 Jahren von besonders langer Dauer gewesen sei.
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24-11-2010, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2010, 14:50 von borni.)
Rn 32
Die Parteien hatten im November 1980 geheiratet und waren bis zur Zustellung des Scheidungsantrags im November 2003, also 23 Jahre, verheiratet. ...Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Bemessung der Ehedauer auf die Zeit von der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags abzustellen (Senatsurteile vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 36 und BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406 Rn. 35). Dies hat das Berufungsgericht verkannt.
Da weiß ich mehr, als das OLG.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Ok, ich war noch im OLG Teil hängengeblieben. Ich dachte halt, der BGH hätte das so unter der Hand geändert.
Aber schon komisch, dass ein OLG das immer noch nicht weiß!
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(24-11-2010, 09:09)expat schrieb: @malko
das stimmt, aber erstens ist den blog ja nun schon länger offline, und zweitens ist das gut in regelmäßigen abständen darauf hinzuweisen dass diese rechtsprechung weiter praktiziert wird. die emanzipation der frau feiert beinahe täglich neue triumphe aber die alimente für den freiheitskampf muss woanders her kommen
btw: wo hat es dich jetzt hin verschlagen? kannst ja mal berichten wie es dir in der neuen heimat ergeht.
ok kurz offtopic ..
wie gehts mir?
kann mich nicht beschweren über die neue heimat, worüber auch? passt alles und es ist verdammt ruhig geworden .... letzter "aufschrei" glaube ich irgendwann Januar 2009? kann mich nicht mla mehr richtig dran erinnern, also muss es ne ganze zeit her sein ... vom staat und sonst wem nix mehr gehört ... noch über so einige seiten ein paar bilder erhaschen können, aber die quelle ist auch versiegt ...
tja und sonst? arbeit, dach überm kopf, neue bekannte, quasie ne neue liebe err, besser doch leben ...
schritt bisher nicht eine minute bereut, warum? weil mir nahestehende auch schon zu besuch kamen ... und durch internet und videocalls und co ist man sowieso irgendwie mit allem verbunden wenn man will oder was einem wichtig ist ...
hatte gedacht den alten blog iweder online zu stellen, aber kann mich irgendwie grad nicht aufraffen das zu vollziehen ...
so und jetzt wieder on topic
gruß
malko
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Sehr schön zusammengefasst Wiener - eigentlich müsste man mal einen Rechenschaftsbericht über den Volksschaden anfertigen, den Exen und FamilienrichterInnen hinterlassen. Jeder Mann und jede Frau, die noch voll im Berufsleben stehen, könnten dann schnell sehen, dass letztendlich nicht nur die Betroffenen betroffen sind, sondern am Ende alle.
Übrigens kann man die Väterentrechtung durchaus mit der Hexenverfolgung im Mittelalter vergleichen, die ebenfalls nicht nur persönlich Tragödien produzierte, sondern ebenfalls einen massiven gesellschaftlichen Schaden hinterließ. Deshalb ist vielleicht die Frage berechtigt, wie die Hexenverfolgung beendet wurde. Begonnen hat sie zumindest mit der Verfolgung von Glaubensabweichlern durch die katholische Kirche, institutionalisiert wurde sie durch die Inquisition und den Hexenhammer. Und dem Verbrechen ein Ende zu setzen, haben viele probiert ( http://anonym.to/?http://www.allmutter.de/hexen.htm):
1563 Johann Weyer, Leibarzt des Herzogs Wilhelm II. von Cleve
1570 Augustin Lerchheimer
1631 Jesuitenpater Friedrich Spee: Cautio Criminalis - er schreib er habe noch keine Hexe zum Scheiterhaufen begleitet, die schuldig gewesen sei.
1731 Christian Thomasius
1714 Friedrich Wilhelm I. (Brandenburg-Preußen): Edikt gegen Mißbräuche bei Hexenprozessen
Wie man sieht dauerte es lange und bedurfte vieler, bis der Quatsch aus der Gesellschaft getilgt war. Ich hoffe, daß die moderne Form der Väterverfolgung durch "Mißbrauch mit dem Mißbrauch", unverschämte und teilweise erpresste Unterhaltsforderungen und willkürlicher Umgangsrechtsentzug ein schnelleres Ende findet.
Übrigens war die Schweiz auch schon bei der Abschaffung der Hexenverfolgung hinterher und man köpfte die "Hexe" Anna Göldi 1782 in Glarus/Schweiz - die SVP gabs damals aber noch nicht Immerhin, obwohl im März 2007 ihre Rehabilitierung noch abgelehnt wurde, wurde dann am 27. August 2008 die Hinrichtung doch als Justizmord anerkannt und damit Anna Göldi entlastet - also 226 Jahre nach der Tat.
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@Wiener
guter Beitrag!!
Die Medien wollen sich nicht mit der Frauenliga anlegen. Das sind potentielle Kunden, außerdem hat kaum einer Interesse im Land, dass junge Männer über die Gefahr "Frau, Partnerschaft, Ehe" informiert werden.
Der Mann in Deinem Beispiel hat sein Leben seiner Ex Frau geopfert. So geht es vielen Männern.
Viele Männer könnten mit 50 bereits mit dem Arbeiten aufhören, wenn die Gesetze und die Frauen nicht wären!
Aber nein, der Staat hat großes Interesse daran, dass Männer weiterhin in den Hamsterrädern laufen und etwas für die Gesellschaft und den Staat tun.
Kinder und Frauen sind die größten Gefahren im Leben eines Mannes.
Gruss
Heinrich
Shalom Aleichem
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Das ist wie mit dem Rauchen - zuerst denkt man es gehört zum Erwachsenwerden, dann wird es teuer und irgendwann bringt es einen um.
Vorteil des Rauchens: Es werden mittlerweile Warnhinweise auf die Schachteln angebracht..
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(06-12-2010, 23:56)Shalom Aleichem schrieb: Das ist wie mit dem Rauchen - zuerst denkt man es gehört zum Erwachsenwerden, dann wird es teuer und irgendwann bringt es einen um.
Vorteil des Rauchens: Es werden mittlerweile Warnhinweise auf die Schachteln angebracht.. lol
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Das ist bei mit dem Tabaksanbau genauso.
Ich glaube der (spärliche) Tabaksanbau wird auch mit Steuergeldern und behördlichem Aufwand gefördert, und danach mit erneutem behördlichem Aufwand besteuert.
Hauptsache der Apparat ist beschäftigt und wird gefüttert.
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