13-08-2015, 17:14
Einigen Vollpfosten ist ohnehin entgangen das die Tabelle eine Richtlinie ist!
Und hat als solche keine Gesetzeskraft, geschickte Anwälte wissen das zu nutzen.
Der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende Selbstbehalt wird ab sofort erhöht. Der Kinderunterhalt hingegen kann (wird 100%) aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung, frühestens im Laufe des kommenden Jahres steigen.
Ansonsten Danke an @p das er sich die Mühe macht die Spitzfindigkeiten sichtbar zu machen!
Und hat als solche keine Gesetzeskraft, geschickte Anwälte wissen das zu nutzen.
Der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende Selbstbehalt wird ab sofort erhöht. Der Kinderunterhalt hingegen kann (wird 100%) aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung, frühestens im Laufe des kommenden Jahres steigen.
Ansonsten Danke an @p das er sich die Mühe macht die Spitzfindigkeiten sichtbar zu machen!