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fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - Druckversion

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RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - p__ - 09-07-2014

(09-07-2014, 10:22)karlma schrieb: Der Unterhaltsanspruch resultiert nicht aus der Schulpflicht sondern aus dem tatsächlichen Schulbesuch!

Exakt. Deswegen lassen sich Schulpflicht und Unterhalt auch nicht in einer Kette verbinden. Die Zwischenglieder können auch ganz woanders eingehängt werden.

Die rechtliche Seite ist aber schon wichtig. Der Junge sollte wissen, welche Ideen welche Grundlage haben. Dann kann er leichter Vorstellungen aussortieren wie z.B. ein unterhaltsfinanziertes Sabbatjahr.


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - the notorious iglu - 09-07-2014

Es gibt Bundesländer, zum Beispiel meines, da werden die Jugendlichen ohne Ausbildung oder anderweitigem Schulplatz bei bestehender Schulpflicht "zwangsbeschult". Also zumindest hier ergibt sich das eine aus dem anderen. Das wird hier auch rigoros durchgesetzt.


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - karlma - 09-07-2014

Auch der Grad der Freiwilligkeit beim Schulbesuch ist nicht entscheidend für den Unterhaltsanspruch sondern wie geschrieben der tatsächliche Schulbesuch.


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - the notorious iglu - 09-07-2014

Das war und ist nicht der Punkt und hat auch keiner behauptet. Nimm doch einfach das Gesagte zur Kenntnis und dann kann es auch gut sein.


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - Theo - 09-07-2014

(08-07-2014, 18:08)the notorious iglu schrieb:
(08-07-2014, 17:54)mimamause schrieb: es kann aber doch nicht mehr schulpflichtig sein,
Natürlich kann das Kind noch schulpflichtig sein, jedenfalls in einigen Bundesländern und jedenfalls grundsätzlich. Wenn du den Link geklickt hättest, wüsstest du das.

Nein, nach dem Abi ist er nicht mehr schulpflichtig, egal wie alt er ist. Der Besuch der Sekundarstufe II ist dermjenigen der Berufsschule gleichgestellt. Ist die Sekundarstufe II abgeleistet, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt (in der Regel sogar nach dem 12. Schuljahr).


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - mimamause - 09-07-2014

iglu,
wie in Gottes Namen willst du jemanden, der gerade das Abi in der Tasche hat "zwangsbeschulen"?
Soll der dann nochmal von vorne in der 1.ten Klasse anfangen?`Big Grin

Nee, 1 ganzes vergammeltes Jahr dulde ich sicher nicht....AuPair, FSJ, alles fein aber Extremcouching gibts mit mir nicht.

Ich geh auch immer arbeiten und leiste mir weder ein sabbatical noch wandere ich den Jakobsweg lang.

mmm

ja, theo, nach der 12.ten hat er dann Abi, ich versteh nicht, wie iglu darauf kommt, dass junior dann Schulpflicht hätte?


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - Theo - 09-07-2014

(09-07-2014, 16:24)mimamause schrieb: ich versteh nicht, wie iglu darauf kommt, dass junior dann Schulpflicht hätte?

Weil er nicht verstanden hat, dass eine zeitliche Begrenzung einer Verpflichtung und der Tatbestand der Erfüllung der Verpflichtung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Ich würde dem Sohn ein Orientierungsjahr gönnen und auch finanziell unterstützen, aber nur, wenn er etwas mehr tut als vor dem Computer zu sitzen.


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - mimamause - 09-07-2014

Theo, würd ich auch aber momentan ist der PC lebensnotwendig und sollte das so bleiben, finanziere ich es nicht!
Ein bissi Zocken und ein bissi mehr nützliche Dinge aber durchaus. Ich denke, da gehen wir konform.

mmm


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - beppo - 09-07-2014

(09-07-2014, 16:24)mimamause schrieb: Nee, 1 ganzes vergammeltes Jahr dulde ich sicher nicht....AuPair, FSJ, alles fein aber Extremcouching gibts mit mir nicht.

Ich geh auch immer arbeiten und leiste mir weder ein sabbatical noch wandere ich den Jakobsweg lang.
Naja für mich wäre der Anspruch geringer.
Ein Jahr irgendwo weit weg, wäre mir genug.
Und meine Einmischung würde sich auf die Höhe meines Zuschusses beschränken.

Ich bin auch mit Anfang 20 ein halbes Jahr mit nem Mopped durch Westafrika und hatte auch den Segen meiner Eltern.
Fand ich und finde ich gut!
Und war das beste, was ich je gemacht habe.

Meine Schwester war 3 Jahre in Südamerika, ohne besonderes Ziel und hat dann 2 Jahre auf den Galapagos Inseln gearbeitet.
Was kann man dagegen haben?


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - mimamause - 09-07-2014

neee, beppo, ich denke, ich drücke mich falsch aus...klar kann er 1 Jahr auf die Galapagos-Inseln oder sonstwohin...ich überweise dann halt keine 600 Glocken monatlich dahin aber ich unterstütze das sicherlich...

Momentan heißt "Pause" bei ihm nonstop zocken. Und das ist indiskutabel


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - beppo - 09-07-2014

Was machst du denn dagegen?


RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - mimamause - 10-07-2014

Zitat:Was machst du denn dagegen?

wlan abstellen, Handy ab 22:00 einkassieren. Und es ihm vorleben, indem ich für mein Geld arbeiten gehe.

Versteh mich nicht falsch, er darf, wenn er seinen Job macht fast alles. Und sein job heißt momentan noch Schule, sein Sport und Geschirrspüler. Läuft das, bin ich die pflegeleichteste mum der Welt. Naja, fast Big Grin

mmm