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Krasse Umgangsverweigerung - Druckversion

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RE: Krasse Umgangsverweigerung - wackelpudding - 15-11-2014

(15-11-2014, 11:43)chuloralf schrieb: "Offenbarung der Kenntnis der Abstammung...
D.h., Deine Tochter weiß immer noch nichts von Dir?

(15-11-2014, 11:43)chuloralf schrieb: ... sowie Anbahnung und Durchführung von Umgang mit dem leiblichen Vater"
Gibt´s noch ´nen anderen aktuellen Vater?


RE: Krasse Umgangsverweigerung - chuloralf - 15-11-2014

Hallo,

die Situation ist i.M. folgendermassen:
Meine Tochter wird in wenigen Wochen 13 Jahre alt. Sie kennt mich nicht und denkt wohl immer noch, daß der ehemalige Putativvater und Lebensgefährte ihr Vater ist. Die Sch***pe von KM lügt sie immer noch über ihren Vater an.

Vom ehmaligen Putativvater und LG hat sich die KM 2010 getrennt. Es gibt einen neuen LG. Ich gehe davon aus, daß meine Tochter wenig bis keinen Kontakt zum Ex-LG hat.

Der Widerstand der Sch***pe gegen "Offenbarung der Kenntnis der Abstammung, sowie Anbahnung und Durchführung von Umgang mit dem leiblichen Vater" war dermassen groß, daß das FG das Sorgerecht teilweise entzogen und auf das JA übertragen hat. Widerstand heisst konkret, daß sie Termine ignorierte und als der Verfahrensbeistand bei ihr auftauchte, diesen nicht einliess, etc.

Ich denke, daß das "Recht auf Kenntnis der Abstammung" juristisch sehr hoch hängt und die Sch***pe verstösst dagegen. Das lässt sich das FG bzw. das JA dann nicht gefallen.
Das mit dem hoch hängen sieht man ja auch hier: http://www.zeit.de/news/2014-11/14/deutschland-bgh-kenntnis-der-abstammung-ist-wichtiger-als-die-totenruhe-14150604 Big Grin

Gruß
g

(15-11-2014, 12:06)p__ schrieb: Da das Jugendamt offenbar eine starke Stellung eingenommen hat, wird es wohl am Besten sein, mit denen gut zusammenzuarbeiten. Kennst du die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter, wie ist dein Kontakt dorthin?
Das läuft eigentlich ganz gut (aus meiner Sicht), obwohl das natürlich alles Hühner sind. Wobei das in diesem Fall nicht unbedingt ein Nachteil ist. Die finden die KM auch ziemlich krass und sind eher auf meiner Seite (stellt sich mir zumindest so dar).
Gruß
g


RE: Krasse Umgangsverweigerung - p__ - 15-11-2014

Bitte erweise der Mutter nicht die Ehre, sie mit angreifbaren Ausdrücken zu belegen. Das ermöglicht ihr es, sich als Opfer darzustellen obwohl sie Täterin ist und macht dich unseriös. Besser kühl und sauber bleiben.

Ich dachte mir schon fast, dass es es so lief: Der einzige Grund für so einer Verhalten der Helferindustrie ist ausschliesslich, dass es die Mutter gnadenlos überreisst. Väter, Kindeswohl, alles piepegal, erst wenn es die heilige Mutter selbst so unheilig irre überreisst wird der Schlaf der Helfer unruhiger.

Indirekt schliesse ich, dass du auf Umgang geklagt hast und nicht aufgegeben hast? Wie kam es dann gerichtlich zum Sorgerechtsentzug, geschah der nach 1666 BGB?


RE: Krasse Umgangsverweigerung - chuloralf - 15-11-2014

(15-11-2014, 20:02)p__ schrieb: Ich dachte mir schon fast, dass es es so lief: Der einzige Grund für so einer Verhalten der Helferindustrie ist ausschliesslich, dass es die Mutter gnadenlos überreisst. Väter, Kindeswohl, alles piepegal, erst wenn es die heilige Mutter selbst so irre unheilig überreisst wird der Schlaf der Helfer unruhiger.


Indirekt schliesse ich, dass du auf Umgang geklagt hast und nicht aufgegeben hast? Wie kam es dann gerichtlich zum Sorgerechtsentzug, geschah der nach 1666 BGB?

- Mit dem überreissen ist wohl so. Die KM ist eine Mischung aus egozentrisch und dumm.
- Ja, ich habe auf Umgang geklagt.
- Der Sorgerechtsentzug geschah nach §1666 BGB bzw. nach § 158 Abs. 4 FamFG

Gruß
g


RE: Krasse Umgangsverweigerung - p__ - 15-11-2014

Schweres Geschütz, der erste Fall den ich sehe, wo wegen so etwas wie Offenbarung der Kenntnis der Abstammung und Umgang ein Sorgerechtsentzug mittels den hohen Hürden von §1666 BGB passierte. Da muss die Mutter wirklich draufgehauen haben und sehr schlecht beraten war sie auch. Wahnsinn. Bitte berichte weiter, wie es weiter läuft, das dürfte Viele interessieren.


RE: Krasse Umgangsverweigerung - chuloralf - 15-11-2014

(15-11-2014, 20:19)p__ schrieb: Schweres Geschütz, der erste Fall den ich sehe, wo wegen so etwas wie Offenbarung der Kenntnis der Abstammung und Umgang ein Sorgerechtsentzug mittels den hohen Hürden von §1666 BGB passierte. Da muss die Mutter wirklich draufgehauen haben und sehr schlecht beraten war sie auch. Wahnsinn. Bitte berichte weiter, wie es weiter läuft, das dürfte Viele interessieren.

Mach ich. Shy

Man muß da  noch erwähnen, daß ich seit Juni 2013 zugange bin. Insofern finde ich das Ergebnis bisher nicht so doll.

Die KM ist egozentrisch und dumm, wie gesagt. Seit letzten Sommer gibt es keine PKH mehr und daher hat sie keine Anwältin (die war auch egozentrisch und dumm).

Übrigens, über die RAttin habe ich schon einige Beschwerden bei der RAK losgelassen wegen Verstoß gegen §43a BRAO (3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben. Big Grin 
War ein Tipp hier im Forum. Da kamen echt lustige Antworten zurück.


Gruß
g


RE: Krasse Umgangsverweigerung - Das Nerdliche Orakel - 16-11-2014

(15-11-2014, 19:50)chuloralf schrieb: Vom ehmaligen Putativvater und LG hat sich die KM 2010 getrennt.
Oh! Dann habe ich ja damit
(10-06-2014, 17:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich vermute, dass deine Tochter den Ex-Lebengefährten der Mutter zum letzten mal gesehen hat, als sie zwei Jahre alt war. Du bist ihr genauso fremd wie er.
falsch gelegen. Jetzt gehe ich davon aus, dass der Lebensgefährte der Mutter von Anfang an bescheid wusste und mit ihr gemeinsame Sache gemacht hat.
(15-11-2014, 20:13)chuloralf schrieb: - Mit dem überreissen ist wohl so. Die KM ist eine Mischung aus egozentrisch und dumm.
Es hat zwölf Jahre lang geklappt. "Wenigstens zwölf Jahre anständig gelebt." fällt mir dazu ein.
(15-11-2014, 20:38)chuloralf schrieb: Man muß da  noch erwähnen, daß ich seit Juni 2013 zugange bin. Insofern finde ich das Ergebnis bisher nicht so doll.
Und trotzdem weiß deine Tochter immer noch nicht, dass du ihr Vater bist?!
Kann mal jemand, obwohl er es nicht darf, deiner Tochter die Dokumente über ihre Abstammung zeigen? Deine Tochter ist fast 13 Jahre alt. Die Helferindustrie wird das noch länger herauszögern. Sie kassiert an der derzeitigen Situation.
(15-11-2014, 20:19)p__ schrieb: Schweres Geschütz, der erste Fall den ich sehe, wo wegen so etwas wie Offenbarung der Kenntnis der Abstammung und Umgang ein Sorgerechtsentzug mittels den hohen Hürden von §1666 BGB passierte. Da muss die Mutter wirklich draufgehauen haben und sehr schlecht beraten war sie auch. Wahnsinn.
Vllt weiß die Mutter, dass ihre Tochter, wenn sie über ihren Vater aufgeklärt wird, bei ihrem Vater wohnen will. Und dann kriegt die Mutter kein Kindergeld und keinen Unterhalt mehr.
Was hätte denn die Mutter tun sollen, um das zu verhindern, außer es bis zum Gehtnichtmehr zu verschleppen?


RE: Krasse Umgangsverweigerung - chuloralf - 16-11-2014

(16-11-2014, 01:07)Das Nerdliche Orakel schrieb: Es hat zwölf Jahre lang geklappt. "Wenigstens zwölf Jahre anständig gelebt." fällt mir dazu ein.

Kann mal jemand, obwohl er es nicht darf, deiner Tochter die Dokumente über ihre Abstammung zeigen? Deine Tochter ist fast 13 Jahre alt. Die Helferindustrie wird das noch länger herauszögern. Sie kassiert an der derzeitigen Situation.

http://zdf-enterprises.de/programmkatalog/international/zdfefactual/history-biographies/goering-eine-karriere
Am 7. Mai 1945 ging der „Reichsmarschall“ in amerikanische Gefangenschaft. Sein lapidarer Kommentar, als ihn die GI´s in Gewahrsam nahmen: „Wenigstens 12 Jahre anständig gelebt“. Cool

Das mit "meiner Tochter die Dokumente über ihre Abstammung zeigen" habe ich mir auch schon überlegt. Ich lasse die vom FG & JA aber noch ein paar Wochen machen. Wie gesagt, die KM bekommt keine PKH mehr und die vom JA und das FG müssen jetzt wirklich mal etwas tun. Gefällt mir gut. Big Grin
Gruß
g


RE: Krasse Umgangsverweigerung - wackelpudding - 16-11-2014

Das muß auch ncht gut sein, ´ner 13Jährigen so ohne Vorbereitung ihre Welt zu zerdeppern...


RE: Krasse Umgangsverweigerung - chuloralf - 16-11-2014

(16-11-2014, 15:32)wackelpudding schrieb: Das muß auch ncht gut sein, ´ner 13Jährigen so ohne Vorbereitung ihre Welt zu zerdeppern...

Vorbereitung gut und schön, aber ihre Welt wurde schon vor längerer Zeit zerdeppert.
Gruß
g


RE: Krasse Umgangsverweigerung - wackelpudding - 16-11-2014

Eben deshalb - kann gut sein, dass die Dinge ganz schnell zerbrechen, die ihr jetzt noch Halt geben. Da sollte dann schon jemand neutrales da sein, wo sie auffangen kann...


RE: Krasse Umgangsverweigerung - blue - 16-11-2014

(15-11-2014, 19:50)chuloralf schrieb: Ich denke, daß das "Recht auf Kenntnis der Abstammung" juristisch sehr hoch hängt und die Sch***pe verstösst dagegen. Das lässt sich das FG bzw. das JA dann nicht gefallen.


Ich denke, dass es hauptsächlich daran liegt, dass es Übermutter nicht mit dem neuen Putativ-Dingsdums-Vater geschafft hat, ihr Leben auf die Reihe zu bringen.

Sehr wechselhafte Beziehungen einer Mutter bringen selbst unsere JA-Damen und weiterer Anhang schon dazu, darüber nachzudenken, was sie falsch gemacht udn entschieden hatten.... Wink

Spätstens beim dritten Vater wird "selbst" eine JA-Dame aufmerksam. Big Grin


RE: Krasse Umgangsverweigerung - p__ - 16-11-2014

Ich würde jetzt nicht eigenmächtig mit dem Kind Kontakt aufnehmen. Den leiblichen Vater zu verschweigen rechtfertigte bisher noch lange keinen Teilsorgerechtsentzug nach §1666 BGB. Dafür muss eine Gefährdung des Kindeswohl nachgewiesen werden und ausserdem, dass die Sorgeberechtigte nicht in der Lage ist, die Gefährung abzuwenden. Viel Holz, da da verbrannt wurde und offenbar wars dem zuständige Jugendamt wirklich wichtig, was der Richter auch so gesehen hat.

Deshalb lass die mal weitermachen. Gewöhnlich wird so ein Kontakt Stück für Stück aufgebaut. Aufklärung über die Verhältnisse, erst ein Brief, dann vielleicht ein Zusammentreffen mit Hilfe von Dritten. Lass das auf dich zukommen. Höfliche Nachfragen bei den zuständigen Jugendamtssachbearbeitern schaden aber nicht, sondern zeigen positiv, dass du sehr interessiert bist.