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OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - Druckversion

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OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - borni - 24-10-2008

Die geschiedene Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der Mann für ein Kind und dessen Mutter aufkommen muss.

Die Ex-Frau steht der Mutter im Rang nicht gleich, da die Ehe nicht „lang“ war (15 Jahre) und die Ex keine ehebedingten Nachteile erlitten hat (trotz Krankheit, die während der Ehezeit ausgebrochen ist).
http://www.juris.de/jportal/portal/t/czj/page/home.psml/js_peid/012122?id=jnachr-JUNA081002558&action=controls.Maximize


RE: OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - karlma - 24-10-2008

ja, klasse. Weiß er schon, dass er vom Regen in die Traufe gekommen ist?


RE: OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - borni - 17-01-2009

Den nicht mehr gültigen Link oben, ersetze ich durch einen permanenten:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6878.htm


RE: OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - Gast1 - 18-01-2009

Was ist mit dem Urteil gewonnen?
Nichts! Aber auch gar nichts!

Der Mann ist und bleibt Zahlesel der Frau.
Auch wenn sich deutsche Gerichte nicht immer gleich einig sind, Zahlesel für welche Frau, aber einig sind sie darin: Zahlen muss er, zahlen soll er.

Dem Zahlesel kann es egal sein, ob seine Überweisungen bei Exfrau A, B oder C landen.


RE: OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor - borni - 18-01-2009

Nun bleib mal auf dem Teppich!

Schließlich hat jeder ein Interesse, dass sein Geld in der neuen Familie verbleibt. Das war nicht immer so. Früher war die neue Frau unterhaltsrechtlich eine "Frau 2. Klasse".